Von Alfons Paul Kaufmann, Wallbach, Arbeitgeber und Lehrmeister im Ausbau- und Renovationssektor/Grossrat «Die Mitte»
Als Unternehmer des Ausbaugewerbes lehne ich die Abschaffung des Eigenmietwertes ab, aus folgenden Gründen: Die Vorlage ist sehr komplex und im Rahmen eines Leserbriefs kaum zu erklären. Mit dem Eigenmietwert wird ein fiktives Einkommen besteuert. Das ist ungerecht. Immerhin besteuert der Staat ja auch nicht die Benutzung des eigenen Autos. Unglücklicherweise ist es nicht ganz so einfach. Ziel des Steuerrechts ist, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert wird. Mit der Eigenmietwertbesteuerung wird ein Ausgleich zum Mieter geschaffen, der seine Miete bekanntlich nicht von den Steuern abziehen kann. So ungerecht ist die Eigenmietwertbesteuerung also doch nicht.
Mit der Abschaffung gehen dem Staat zudem hunderte von Millionen Franken an Steuereinnahmen verloren, vor allem beim Kanton und bei den Gemeinden. Das muss wohl korrigiert werden, möglicherweise durch eine allgemeine Steuererhöhung. Zudem wird den Kantonen erlaubt, eine neue Steuer (auf Zweitwohnungen) einzuführen. Das führt garantiert zu mehr Verwaltungsaufwand. Meines Erachtens werden nur Kantone mit Ferienwohnungen davon profitieren. Der Kanton Aargau also nicht.
Wird der Eigenmietwert nicht mehr besteuert, können natürlich auch die Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgezogen werden. Das kann dazu führen, dass der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt wird. Der eine oder andere Handwerker könnte vielleicht auch auf die Idee kommen, die Arbeiten schwarz zu erledigen, weil seine Rechnung nicht mehr in der Steuererklärung des Kunden auftaucht. Er spart die MWST und die Gewinnsteuer und macht vorwärts, auch wenn er einen Rabatt von 20 Prozent für Schwarzarbeiten anbietet. Ebenso ist die Gefahr, dass Angestellte vermehrt für Schwarzarbeiten angefragt werden und so den ehrlichen Unternehmungen die Arbeit wegnehmen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts findet auch eine weitere Verschiebung zu Gunsten der älteren Generation – zu Lasten der Jüngeren – statt.
Das alles lässt wohl nur den einen Schluss zu: Es wäre schön, der Staat könnte auf die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts verzichten. Die damit verbundenen Nachteile überwiegen und deshalb bin ich dafür, den Eigenmietwert nicht abzuschaffen.