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Ausgewogener Kompromiss verdient ein Ja (Leserbrief)

Von Stefan Treier, Wohlen; früher Effingen

Seit langer Zeit beherrscht das Thema «Eigenmietwert» das politische Parkett unseres Landes. Nach langem Feilschen hat sich das Parlament auf einen Vorschlag geeinigt, welcher als ausgewogener Kompromiss bezeichnet werden kann und am 28. September zur Abstimmung gelangt. Die Zustimmung ist u. a. aus folgenden Gründen richtig:
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das effektiv geldmässig gar nicht erzielt wird. Man versteuert ein Einkommen, das man nicht hat. Eine Rentnerin oder ein Rentner, welche sich mit viel Arbeit und intensivem Sparen eine Eigentumswohnung oder ein Häuschen erworben haben, riskieren im Alter gar den Verlust ihres Eigentums, wenn sie es wegen der Eigenmietwertbesteuerung nicht mehr halten können. Zwischen dem Eigenmietwert und den Abzügen für Zinsen und Unterhaltskosten verbleiben in der Regel immer noch stattliche «Mehreinnahmen». Fällt der Eigenmietwert jedoch weg, werden durch Steuerverbesserungen Mittel frei, welche für Unterhalt und Investitionen eingesetzt werden können, was letztlich auch der Wirtschaft zugutekommt. Es ist auch zu beachten, dass Rentnerinnen und Rentner bei der bisherigen Besteuerung des Mietwertes prozentual mehr von ihren Einkünften für Steuern ausgeben müssen als dies zur Zeit ihrer Erwerbstätigkeit der Fall war. Der Eigenmietwert hat so durchaus eine asoziale Komponente.
Für junge SteuerzahlerInnen, welche in der Schweiz ein Wohneigentum erwerben möchten, wird bei der geplanten Gesetzesänderung ein sog. Ersterwerberabzug für Schuldzinsen gewährt, welcher während zehn Jahren gelten soll. Junge können so besser profitieren als bei Beibehaltung des Mietwertes. Sie erhalten gar einen Abzug, haben jedoch keine Einkommens-aufrechnung mehr zu gewärtigen.
Es versteht sich, dass Tourismuskantone, wie Graubünden, Tessin, Wallis u. a., sensibilisiert reagierten bei den Debatten um Abschaffung der Eigenmietwerte. Hier hat das Parlament einen guten Vermittlungsvorschlag gefunden, indem den Kantonen eine Kompensationsmöglichkeit gegeben wird. Sie können anstelle der Mietwert-Einnahmen aus Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer erheben. Ist diese massvoll, werden die Zweitwohnungseigentümer dafür Verständnis aufbringen. Wer in einem anderen Kanton ein zweites Daheim halten kann, ist auch dankbar für die intakte Infrastruktur in der Bergregion, welche letztlich die Liegenschaft auch aufwertet. Die Gestaltung der besonderen Liegenschaftssteuer fällt in die Kompetenz der Kantone, was richtig ist.
Es ist m. W. kein Staat bekannt, welcher das mittlerweile fragwürdige Instrument einer Eigenmietwertbesteuerung kennt. Die Schweiz sollte sich von diesem unverständlichen alten Zopf endlich trennen und die Haltung von Grundeigentum erleichtern, nicht unnötig erschweren. Deshalb ist ein Ja am 28. September zur Steuervorlage gerechtfertigt.