(fi) Der Verein Landesausstellung Svizra27, zu dessen Einzugsgebiet unter anderem auch das Fricktal gehört, kritisiert den Bund. Mit seinem Vorgehen verhindere er eine nächste Landesausstellung. Nachfolgend die Medienmitteilung von Svizra27 im Wortlaut:
«Mit dem Vorentwurf zum Landesausstellungsförderungsgesetz (LaFG) verspielt der Bund die Chance, eine nächste Landesausstellung in der Schweiz überhaupt möglich zu machen. Was auf den ersten Blick als Förderung präsentiert wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als massives strukturelles Hindernis – mit gravierenden Folgen für zukünftige Projektinitiativen in allen Landesteilen.
Der grösste systemische Fehler des Gesetzesentwurfs liegt darin, dass sich Projektträger und Regionen auf unklare Voraussetzungen stützen müssen. Obwohl der Bund offiziell einen ‹bottom-up›-Prozess anstrebt, weigert er sich, frühzeitig ein verbindliches Finanzierungsbekenntnis abzugeben. Doch genau dieses ‹top-down›-Signal ist zwingend notwendig, damit in Kantonen, Gemeinden und der Privatwirtschaft überhaupt Bereitschaft entsteht, substanzielle Vorinvestitionen zu leisten. Das geplante Gesetz schafft zusätzliche Hürden und Unsicherheiten, statt Klarheit und Motivation. Es ist kaum anzunehmen, dass sich Akteure künftig nochmals über Jahre hinweg engagieren, wenn ungewiss bleibt, ob der Bund überhaupt mitträgt.
Diese Haltung steht im Widerspruch zu den eigenen Aussagen des Bundesrates und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) aus dem Jahr 2022, die ausdrücklich zur Initiierung neuer Landesausstellungen aufgerufen hatten.
Die Praxis zeigt es
Ohne ein klares Bekenntnis und eine substanzielle Beteiligung des Bundes – mindestens 50 Prozent des Gesamtbudgets – wird keine Landesausstellung zustande kommen. Die bisherigen Projekte, darunter Svizra27, haben ihre Hausaufgaben gemacht, in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden, Unternehmen und engagierten Privatpersonen. Der Bund jedoch entzieht mit seinem Vorgehen diesen Bemühungen im Nachhinein die Grundlage und gefährdet Millioneninvestitionen, die auf seine früheren Aussagen hin ausgelöst wurden.
Wer ein ‹bottom-up›-Modell will, muss dafür sorgen, dass die finanziellen Leitplanken ‹topdown› gesetzt werden. Alles andere ist Augenwischerei und führt zum Stillstand. Der vorliegende Gesetzesentwurf läuft faktisch auf ein Verhinderungsgesetz hinaus – nicht auf eine Förderung von Landesausstellungen. Vertrauend auf die Aussage des Bundes, einen ‹bottom-up›-Prozess anzustossen, hat Svizra27 den vom ihm vorgegebenen Prozess – unter Beachtung der Learnings aus der Expo.01/02-Erfahrung – mustergültig durchlaufen: Kantone, Gemeinden und Privatpersonen aus der gesamten Gastregion (Nordwestschweiz), Unternehmen, Privatpersonen und der Trägerverein haben während knapp 10 Jahren substanzielle Beiträge in die Aufbau- und Projektarbeit investiert.
Dass der Bundesrat beschlossen hat, bis Ende der 2030er-Jahre kein Geld für eine Landesausstellung bereitzustellen, ist angesichts der aktuellen Finanzlage grundsätzlich nachvollziehbar.
Doch dieser Entscheid darf nicht als generelle Absage an künftige Landesausstellungen missverstanden werden. Wenn der Wille zu einer nächsten Landesausstellung tatsächlich vorhanden ist, muss deren langfristige Planung jetzt auf Bundesebene an die Hand genommen werden – mit dem Ziel, dass etwa alle 25 Jahre ein solches identitätsstiftendes Grossereignis stattfinden kann. Natürlich kosten Landesausstellungen. Doch ein Land wie die Schweiz sollte sich solche Anlässe leisten können – nicht trotz, sondern gerade wegen der Herausforderungen unserer Zeit. Eine Landesausstellung stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, fördert Innovation und schafft Raum für den Dialog über die Zukunft unseres Landes.»