(pd) Bund und Kantone haben sich zum Ziel gesetzt, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Fragen des Wohnens, der Lebensgestaltung und der Arbeitsintegration weiter zu stärken. Im Einklang mit den laufenden Bestrebungen gibt der Regierungsrat Basel-Landschaft eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Behindertenhilfe in die Vernehmlassung.
Das seit 2017 geltende Gesetz über die Behindertenhilfe (BHG) wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet. Als Grundlage für die bikantonale Bedarfsplanung für Leistungsangebote definiert es einheitliche Qualitätsanforderungen sowie Standards für die Erfassung und Normierung von Kosten und regelt die gegenseitige Nutzung und Anerkennung der ambulanten Angebote.
Weiterentwicklung im Interesse der Betroffenen
Die Behindertenhilfe wird bedarfsgerecht weiterentwickelt, um die gesellschaftliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung weiter voranzutreiben. Mit der Teilrevision des BHG wird insbesondere den Aspekten Individualisierung und Transparenz Rechnung getragen.
Zur Erweiterung der Wahlmöglichkeiten in der eigenen Lebensgestaltung sollen Personen mit Behinderung wenn immer möglich ambulante Angebote in Anspruch nehmen können. Erstmals können sie zudem Leistungen der begleiteten Arbeit und der betreuten Tagesgestaltung ausserhalb von Institutionen beanspruchen. Damit erhalten Betroffene mehr Flexibilität und profitieren von einer nachhaltigeren Integration in die Gesellschaft und einem verbesserten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Weitere zentrale Ziele sind die Optimierung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und -trägern in der Behindertenhilfe sowie die bedarfsgerechte Erweiterung der ambulanten Leistungen.
Teilrevision gemeinsam mit Basel-Stadt erarbeitet
Der Kanton Basel-Landschaft hat die Teilrevision des BHG, welche der Regierungsrat heute in die Vernehmlassung schickt, eng mit Basel-Stadt abgestimmt. Die Vorlage nimmt die Erfahrungen aus dem bestehenden Gesetz auf und steht im Einklang mit den Reformzielen von Bund sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK): Begriffe und Abläufe werden klarer definiert und voneinander abgegrenzt, erkannte Angebotslücken geschlossen und Pilotprojekte zur Angebotsentwicklung ermöglicht.