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Baselland: Abwasserrechnung 2024 − Kosten gestiegen

(pd) Die Netto-Jahreskosten der kantonalen Abwasserrechnung im Jahr 2024 betragen gemäss Amt für Industrielle Betriebe (AIB) rund 37,5 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr sind sie um 7 Prozent gestiegen.

Der Kanton verrechnet den Gemeinden jährlich die Nettokosten der kantonalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) weiter. Für das Jahr 2024 betragen sie gemäss Amt für Industrielle Betriebe rund 37,5 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat die Abwasserrechnung genehmigt.
Die Verrechnung der Kosten zu Lasten der Gemeinden erfolgt nach der in die Kanalisation abgeleiteten Wassermenge. Sie setzt sich aus dem verbrauchten Trink- und Brauchwasser, das von den versiegelten Flächen in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser und das stetig fliessende Fremdwasser zusammen. Gemeinden mit wenig Fremdwasser, mehr Versickerung und mehr Trennsystem zahlen anteilsmässig weniger an die Netto-Jahreskosten. Industrie- und Gewerbebetriebe, die stark verschmutztes Abwasser einleiten, bezahlen für den Mehraufwand eine gesetzlich festgelegte Gebühr.
Gegenüber dem Vorjahr sind die Kosten um durchschnittlich 7 Prozent angestiegen. Grund dafür ist der Anstieg der Abschreibungen aufgrund der getätigten Investitionen. Zudem fallen die Betriebskosten etwas höher aus. Zwar hat sich der Strommarkt entspannt und die Energiekosten sind wieder gesunken, doch wurden 2024 verschiedene Unterhalts- und Ersatzmassnahmen umgesetzt, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
Die gesamte Fremdwassermenge verzeichnet über alle Anlagen hinweg im nassen 2024 gegenüber dem Vorjahr einen leichten Anstieg. Auf vier ARA ist der Fremdwasseranteil wieder über die 30-Prozent- Grenze gestiegen. Dies hat zur Folge, dass den an diesen ARA angeschlossenen Gemeinden wieder Fremdwasser verrechnet wird. Im Gegenzug ist auf einer ARA der Fremdwasseranteil unter die 30- Prozent-Grenze gefallen und der angeschlossenen Gemeinde wird dadurch kein Fremdwasser in Rechnung gestellt.
Die Kantonale Gewässerschutzverordnung gibt für Regenwasser einen Kostenanteil an den Netto-Jahreskosten zwischen 10 und 30 Prozent vor. Um diesen Anteil einzuhalten muss der Kostensatz für Regenwasser auf 0,18 Franken pro m3 erhöht werden. Mit wenigen Ausnahmen fallen für die meisten Gemeinden aus den genannten Gründen um 10 bis 20 Prozent höhere Kosten an als im Vorjahr. Für die Verrechnung der Kosten sind das Gewässerschutzgesetz und die kantonale Gewässerschutzverordnung massgebend.