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Ein Japankäfer auf einem grünen Blatt. Foto: © Adobe Stock
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Ausbreitung des Japankäfers verhindern − Neuer Notfallplan des Bundes tritt in Kraft

(blw) Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz immer weiter aus. Die Käfer können vor allem in der Landwirtschaft grosse Schäden anrichten und ganze Ernten zerstören. Ein neuer Notfallplan des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) legt fest, wie betroffene Behörden reagieren müssen.

Zum Auftakt der Ferienzeit und des Hauptflugs des Schädlings ruft der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) zur besonderen Achtsamkeit auf. Die Käfer könnten als «blinde Passagiere» über grosse Strecken in Autos und Zügen transportiert und in weiteren Regionen der Schweiz gefährlich werden.
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist gefrässig und kann erhebliche Schäden verursachen. Als adultes Insekt frisst er Blätter, Früchte und Blüten von mehr als 400 Pflanzen. Im Stadium der Larve ernährt er sich hauptsächlich von Graswurzeln und gefährdet so Grünflächen aller Art. Aus diesen Gründen stellt er eine Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt dar.
Um den Kampf gegen diesen Quarantäneorganismus zu verstärken, veröffentlicht das BLW einen spezifischen Notfallplan für den Japankäfer. Dieser basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre und soll eine möglichst effiziente Reaktion bei einem Verdacht oder Ausbruch des Schädlings ermöglichen. Im Notfallplan werden unter anderem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klarer geregelt sowie Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers aufgelistet. Mit diesen Massnahmen strebt der Bund an, die weitere Verbreitung des Japankäfers zu verlangsamen und Schäden zu reduzieren.

Flugzeit von Juni bis September
Aktuell sind in der Schweiz vier Befallsherde (in den Kantonen Basel, Schwyz, Wallis und Zürich) abgegrenzt, mit dem Ziel den Käfer zu tilgen. Ausserdem gibt es eine Befallszone (umfasst Teile der Kantone Wallis und Tessin), in der eine Tilgung nicht mehr aussichtsreich ist, aber die Ausbreitung des Schädlings eingedämmt wird.
Der Japankäfer fliegt von Juni bis September. Während dieser Zeit besteht das Risiko, dass Reisende aus diesen befallenen Gebieten den adulten Käfer als «blinden Passagier» in weitere Teile der Schweiz oder Europa verschleppen. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise in mehreren Kantonen einzelne Japankäfer entlang von Verkehrsachsen festgestellt, bei denen es sich wahrscheinlich um solche «blinden Passagiere» handelte.
Aus diesem Grund möchte der EPSD zur Aufmerksamkeit aufrufen. Es ist wichtig sorgfältig Gepäck und Fahrzeuge auf den Japankäfer zu kontrollieren. Wer einen verdächtigen Käfer findet, sollte diesen sofort einfangen und dem zuständigen Kantonalen Pflanzenschutzdienst melden. Der Japankäfer kann leicht mit heimischen, ungefährlichen Arten wie dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden, daher ist es wichtig, die charakteristischen Merkmale zu kennen.

Erkennungsmerkmale
Ausgewachsene Käfer sind etwa so gross wie ein Fünfrappenstück (1 – 1,2 cm) mit metallisch grün schimmerndem Kopf und Halsschild sowie kupferbraunen Deckflügeln.
An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.
Was tun bei Verdacht?
Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei.
Prüfen Sie das Vorhandensein von weissen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.
Frieren Sie den Käfer ein. Machen Sie ein Foto des Insekts und notieren Sie den genauen Standort, an dem es beobachtet wurde.
Kontaktieren Sie bitte so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons. Kontakdaten:
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www.pflanzengesundheit.ch

Bild: Ein Japankäfer auf einem grünen Blatt. Foto: © Adobe Stock