(pd) Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) folgt dem Antrag des Aargauer Regierungsrats und empfiehlt, der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) zuzustimmen. Durch die neuen Offenlegungspflichten bei der Politikfinanzierung soll Transparenz geschaffen werden.
Der Regierungsrat präsentiert im Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) den Vorschlag zur kantonalen Umsetzung der Transparenzregeln zur Politikfinanzierung analog der Transparenzvorschriften auf Bundesebene. Durch die Offenlegungspflichten im Rahmen der Parteifinanzierung und bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen soll Transparenz erreicht werden.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat sich an der Sitzung vom 19. August in erster Beratung mit der Änderung des GPR befasst. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder empfindet die Offenlegung der Politikfinanzierung als Stärkung der Demokratie und sieht in der Schaffung von Transparenz in diesem Bereich einen wesentlichen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger. Bei mehreren Kommissionsmitgliedern besteht jedoch die Befürchtung für erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Parteien. Deshalb soll die Eingabe der Daten einfach möglich sein. Bei einer Minderheit der Kommission AVW besteht die Besorgnis, dass die Offenlegung der Finanzierung Sponsorinnen und Sponsoren abschrecken könnte.
Vertieft diskutiert wurden in der Kommission AVW die Höhen der Schwellenwerte, ab denen die Offenlegungspflichten bestehen. Dazu wurden Minderheitsanträge gestellt, die jeweils eine Erhöhung respektive eine Senkung fordern. Eine Mehrheit der Kommission spricht sich für den regierungsrätlichen Vorschlag aus, der den auf Bundesebene festgelegten Beträgen entspricht. Ausserdem wurde ein Prüfungsantrag auf die zweite Beratung gestellt, der die Offenlegung der Beiträge der einzelnen Mandatsmitglieder betrifft.
Die Kommission AVW hat dem Antrag zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte wie aus der Beratung hervorgegangen grossmehrheitlich zugestimmt. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im September 2025 beraten.