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AG: Grossrätliche Kommission empfiehlt Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» zur Annahme

(pd) Der Regierungsrat unterstützt die im September 2024 eingereichte Aargauische Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!». Eine knappe Mehrheit der Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) folgt dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt die Volksinitiative ebenfalls zur Annahme.

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer Sitzung vom 21. August die Botschaft des Regierungsrats zur Aargauischen Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» beraten. Die Volksinitiative wurde in der Kommission kontrovers diskutiert. Eine knappe Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich schliesslich dafür aus, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen und damit dem Antrag des Regierungsrats zu folgen.

Regierungsrätliche Bewilligungspflicht
Die Volksinitiative fordert unter anderem, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen vom Regierungsrat bewilligt werden müssen. Bei der Erteilung der Bewilligung hat der Regierungsrat darauf zu achten, ob am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht. Damit wollen die Initiantinnen und Initianten erreichen, dass «Blitzer» primär der Sicherheit und nicht dem «Füllen der Staatskasse» dienen. Eine Minderheit der Kommission argumentierte, die Bewilligungspflicht durch den Regierungsrat sei angesichts des dualen Polizeisystems systemfremd.

Zeitliche Beschränkung für semistationäre «Blitzer»
Ebenfalls Anlass zu Diskussionen gab die Forderung der Initiative, dass der Einsatz von semistationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanalgen zeitlich auf 72 Stunden begrenzt werden soll. Einige Kommissionsmitglieder erachteten diese Zeitspanne als zu kurz, um einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit zu erzielen. Eine Mehrheit der Kommission vertrat demgegenüber die  Meinung, dass die zeitliche Beschränkung und die damit einhergehende regelmässige Verschiebung der semistationären Anlagen der Verkehrssicherheit dient.

Vorgeschichte der Volksinitiative
Der Regierungsrat begründet seine Unterstützung der Volksinitiative «Blitzerabzocke stoppen!» im Wesentlichen damit, dass er – basierend auf einem parlamentarischen Vorstoss – im Rahmen einer Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2023 ähnliche Bestimmungen vorgeschlagen hatte, wie die Volksinitiative sie nun fordert. Der Antrag des Regierungsrats wurde im Grossen Rat damals mit 69 zu 61 Stimmen abgelehnt. Einige Kommissionsmitglieder stiessen sich daran, dass der Regierungsrat die Volksinitiative angesichts dieser Vorgeschichte unterstützt. Schliesslich folgte eine knappe Mehrheit der Kommission SIK aber dem Regierungsantrag und sprach sich dafür aus, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Die materielle und formelle Gültigkeit der Volksinitiative war in der Kommission unbestritten. Im Grossen Rat wird die Volksinitiative voraussichtlich am 23. September beraten.