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Die AEW lancieren ein neues Zusatzprodukt mit attraktiver Entschädigung für Solarstrom-Produzenten. Foto: zVg

AEW senkt 2026 Strompreise und führt Einheitstarif ein

(aew) Die AEW senkt 2026 erneut die Stromtarife in der Grundversorgung.

Trotz steigender Netzkosten sinkt der Gesamtstrompreis um rund 7 Prozent oder 92 Franken pro Jahr für die Privathaushalte. Mit der Einführung eines Einheitstarifs vereinfacht die AEW Energie AG zudem die Strompreisstruktur. Neu werden die Kosten für die Messung separat ausgewiesen, und die AEW schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife, wie es die neuen gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Anpassungen bei den Rückliefertarifen sorgen zudem für stabile und planbare Bedingungen für Produzenten von Solarstrom.

Wie bereits im Vorjahr sinken die Strompreise spürbar
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Energielieferung, Netznutzung und Abgaben an Bund und Gemeinden zusammen. Die meisten Haushalte in der Grundversorgung (ElCom Verbrauchskategorie H4: Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden) zahlen im nächsten Jahr insgesamt 27,9 Rappen pro Kilowattstunde für den Strom. Der Gesamtstrompreis sinkt somit gegenüber dem Jahr 2025 um rund 7 Prozent oder um 92 Franken pro Jahr für Privathaushalte. Firmen mit einem jährlichen Verbrauch von 150 000 kWh (ElCom Verbrauchskategorie C3), die bisher auf den Marktzugang verzichtet haben, sparen über 5000 Franken pro Jahr und profitieren damit von einer Reduktion von 12 Prozent.
Die Kalkulation der Energiepreise der Grundversorgung berücksichtigt die regulatorischen Anpas-sungen, die mit dem sogenannten Mantelerlass (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) per 1. Januar 2026 eingeführt werden. So wird beispielsweise die Durchschnittspreismethode abgeschafft und eine Mindestmenge an Eigenproduktion aus erneuerbaren Energien, welche kostenorientiert der Grundversorgung angerechnet wird, eingeführt. Dies sind dann auch die Hauptelemente für die Senkung der Energiepreise um 24 Prozent, ergänzt durch tiefere Beschaffungskosten auf Basis der europäischen Strommarktbörse.

Anstieg der Netznutzungstarife
Die Netznutzungsentgelte, die für den Betrieb und Unterhalt der Stromnetze erhoben werden, stei-gen hingegen um 16 Prozent, insbesondere aufgrund rückläufigen Verbrauchs, Nachholung von Unterdeckungen im Niederspannungsbereich sowie höheren Investitionen in den Netzausbau trotz der Senkung des sogenannten WACC (Satz, mit dem das in der Netzinfrastruktur gebundene Kapital verzinst wird). Des Weiteren senkt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die das Höchstspannungsnetz betreibt, ihre Tarife.
Die gesetzlichen Abgaben sinken insgesamt marginal um 0,05 Rp./kWh und dies trotz der ab 2026 neuen Abgabe «solidarisierte Kosten zur Finanzierung von Netzverstärkungen sowie Überbrü-ckungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie» (Tarif für solidarisierte Kosten Übertragungsnetz) in der Höhe von 0,05 Rp./kWh.

Messkosten werden separat ausgewiesen
Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Kosten für das Messen der Stromflüsse aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und separat ausgewiesen werden. Damit werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet. Die Abgaben steigen nur marginal, vor allem wegen leicht höherer Konzessionsabgaben an Gemeinden. Der gesetzliche Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh.

Einheitstarif schafft Grundlage für Flexibilität
Die AEW Energie AG passt per 1. Januar 2026 ihre Tarifstruktur an und führt einen einheitlichen Stromtarif ein. Die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) entfallen sowohl in der Netznutzung als auch in der Energielieferung. Damit folgt die AEW den aktuellen Marktbedingungen und schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife. Die bisherige Kostengrundlage in den Hochtarif-Zeiten spiegeln die Wertigkeit der Energie nicht mehr adäquat wider – insbesondere tagsüber bei hoher Photovoltaikproduktion bzw. der Überschussenergie insbesondere im Sommerhalbjahr. Die Umstellung verhindert eine finanzielle Benachteiligung bei Strombezug während Sonnenstunden und schafft mehr Flexibilität im Verbrauchsverhalten.

Anpassung bei Rückliefertarif
Ab 2026 wird die im Jahr 2021 eingeführte Herkunftsnachweis-Vergütung (HKN) von 3 Rp./kWh für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kVA aufgehoben. Stattdessen führt die AEW einen Einheitstarif für eingespeiste Energie inklusive HKN von 8,2 Rp./kWh ein. Die Besitzer von kleineren PV-Anlagen profitieren dadurch von fixen Preisen und haben eine Planungssicherheit, ungeachtet der Entwicklung der Strompreise. Rund 2400 Photovoltaik-Anlagenbesitzer im Versorgungsgebiet der AEW sind von dieser Neuerung betroffen. Die AEW bekräftigt damit ihr Engagement für die Förderung der Solarenergie im Kanton Aargau.

Neues Zusatzprodukt: attraktive Entschädigung für Solarstrom-Produzenten
Basierend auf der neuen gesetzlichen Grundlage, die die Energieunternehmen berechtigt, eine Leistungsbegrenzung der Photovoltaik-Anlagen auf 70 Prozent der installierten Leistung einzuführen, ohne diese zu entschädigen, wird der Kundschaft die freiwillige Option einer 50-prozentigen Leistungsbegrenzung angeboten. Wer bereit ist, die Einspeisung ins Verteilnetz aus seiner Anlage auf 50 Prozent Leistung zu beschränken, erhält dafür eine fixe Zusatzentschädigung von bis zu 2 Rappen pro Kilowattstunde bei einer Verpflichtung für 5 Jahre. Diese Massnahme trägt wesentlich dazu bei, einerseits den nötigen Netzausbau effizient zu tätigen, andererseits die Produzenten für ihre Flexibilität angemessen zu entschädigen. Durch die Leistungsbeschränkung von 50 Prozent wird je nach Aufständerung der Photovoltaik-Anlage zwischen 10 und 15 Prozent weniger Strom ins Verteilnetz zurückgeliefert. Die Produzenten können ihre PV-Anlage weiterhin optimal auf den Eigenverbrauch ausrichten und gleichzeitig von der Zusatzvergütung profitieren.
Nicht zuletzt dank dem grossen Zubau an Solarstrom-Anlagen kann die AEW in ihrer Naturstromproduktelinie «AEW Classic Naturstrom» den Anteil der Sonnenenergie auf 30 % (aktuell 15 %) verdoppeln.

Bild: Die AEW lancieren ein neues Zusatzprodukt mit attraktiver Entschädigung für Solarstrom-Produzenten. Foto: zVg