(pd Die kantonale Verwaltung will eine Vorbildfunktion einnehmen und bis 2040 klimaneutral werden. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat die "Roadmap Netto-Null 2040" mit konkreten Massnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern verabschiedet. Damit setzt der Kanton Aargau die Vorgaben aus dem im Juni 2023 vom Stimmvolk angenommen Klima- und Innovationsgesetz (KIG) um, wonach die öffentliche Hand bereits bis 2040 NettoNull-Treibhausgasemissionen anstreben soll.
Der Klimawandel macht sich auch im Aargau mit Hitze- und Trockenperioden sowie Starkregen immer deutlicher bemerkbar; der Handlungsdruck steigt. Die Schweiz ist mit dem von der Stimmbevölkerung im Juni 2023 angenommenen und am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz KIG) verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Ab diesem Zeitpunkt soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch natürliche oder technische Senken wieder aufgenommen werden können. Für die öffentliche Hand gelten dabei besondere Vorgaben: Das KlG verlangt von den Kantonen und bundesnahen Betrieben, dass sie bis 2040 Netto-Null-Emissionen anstreben; kantonale Erlasse sind zudem so zu gestalten, dass sie die Klimaziele unterstützen.
Der Kanton Aargau übernimmt als Teil der öffentlichen Hand eine wichtige Rolle in der Gesellschaft – nicht nur durch die Bereitstellung zentraler Dienstleistungen und Infrastrukturen, sondern auch als Vorbild für die Bevölkerung. Die Verwaltung des Kantons Aargau nimmt diese Vorreiterrolle ernst und will bereits bis 2040 klimaneutral sein. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat die "Roadmap Netto-Null 2040" verabschiedet. Sie enthält konkrete Massnahmen zur Emissionsreduktion innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Dabei müssen alle direkten Emissionen aus den betrieblichen Aktivitäten der Verwaltung auf null reduziert werden.
Massnahmen zu direkten und indirekten Emissionen
Dies betrifft vor allem Emissionen aus dem Betrieb von kantonseigenen Gebäuden und Fahrzeugen. Auch die indirekten Emissionen, die durch eingekaufte Energie wie Wärme oder Strom entstehen, sollen wo immer möglich vermindert werden. Darüber hinaus werden weitere, indirekte Emissionen berücksichtigt, die z. B. bei der Herstellung und dem Transport von eingekauften Gütern oder Dienstleistungen anfallen. Diese Emissionen sollen so weit vermieden werden, wie sie im Handlungsspielraum der Verwaltung liegen.
Die Roadmap ist in sechs Handlungsfelder gegliedert. Diese decken die emissionsintensiven Bereiche (Gebäude, Fahrzeuge, Beschaffung) sowie übergreifende Themen ab (Kommunikation und Sensibilisierung, Rechtsgrundlagen und Negativemissionstechnologien). Die Umsetzung der Roadmap ist in drei Etappen von jeweils fünf Jahren vorgesehen. Der Fortschritt in den einzelnen Handlungsfeldern wird in diesem Rhythmus überprüft und entsprechende Massnahmenpakete für die nächste Etappe definiert.