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Aargau: Kanton aktualisiert Personalgesetz

(pd) Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt mit der Revision des Personalgesetzes ein zentrales Vorhaben der HR-Strategie 2020–2026 um. Ziel der Revision ist es, die personalrechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen.

Gleichzeitig setzt die Revision zwei politische Vorstösse um. Zum einen werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um berechtigtes Whistleblowing besser zu schützen. Zum anderen wird ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten aus öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnissen auf kommunaler Ebene ins Personalgesetz aufgenommen.

Die Sicherung der Arbeitgeberattraktivität und die Bewältigung des Fachkräftemangels verlangen nach einem fortschrittlichen und zukunftsorientierten Personalrecht, das einen flexiblen Personaleinsatz ermöglicht und moderne Anstellungsbedingungen bietet. Die Analyse des bestehenden Personalgesetzes zeigte, dass die bisherigen Grundlagen nach wie vor tragfähig sind. Mit der Revision wird das Personalrecht nach über 20 Jahren gezielt auf den heutigen Arbeitsmarkt ausgerichtet. "Mit der Überarbeitung des Personalrechts schaffen wir die Voraussetzungen für ein fortschrittliches, flexibles und gleichzeitig verbindliches Arbeitsumfeld", sagt Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen.

Ausgewogene Vorlage, klar und bedarfsorientiert
Die vorgesehenen Anpassungen sorgen für klare und faire Regelungen, stärken die Gleichbehandlung und berücksichtigen gleichermassen die Interessen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. So werden unter anderem die Anstellungsverhältnisse von befristet und unbefristet Beschäftigten einander angeglichen, Regelungen bei Stundenlohnverträgen präzisiert und der Schutz bei der Meldung von Missständen (Whistleblowing) verbessert. Weiter wird die Rechtsgrundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Unfallfall flexibilisiert und die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze wird neu auf Stufe Personalgesetz verankert. "Mit den vorgesehenen Änderungen schaffen wir sowohl für Mitarbeitende als auch für Führungspersonen bewusst Handlungsspielraum", betont Markus Dieth. "Die Anpassungen stärken die Transparenz, fördern unternehmerisches Denken und erhöhen die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin."

Geringer Mehraufwand
Die finanziellen Auswirkungen sind moderat. Der jährliche Mehraufwand im Umfang von rund 250'000 Franken entsteht primär durch die politisch gewünschte Einrichtung einer Meldestelle für Missstände sowie der Einführung eines Schlichtungsverfahrens bei Streitigkeiten aus einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis auf kommunaler Ebene.
Die öffentliche Anhörung dauert vom 29. August 2025 bis am 28. November 2025.
Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Anhörungsstart zum Gesetz über die Grundzüge des Personalrechts (Personalgesetz, PersG).