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Koordinierte Richtplanung – Interpellation von GLP-Grossrätin Béa Bieber, Rheinfelden

(fi) In einer Interpellation regt Béa Bieber, GLP-Grossrätin aus Rheinfelden, eine koordinierte Richtplanung als Schlüssel für die Nordwestschweiz und das Dreiland an und stellt dem Aargauer Regierungsrat Fragen.

Text und Begründung der Interpellation: «Die Nordwestschweiz ist in besonderem Masse ein vernetzter Lebens- und Wirtschaftsraum, ge-prägt von hoher Siedlungsdichte, bedeutender Verkehrsinfrastruktur sowie sensiblen Natur- und Landwirtschaftsflächen. Gleichzeitig ist der Kanton Aargau in der Region stark verflochten mit dem benachbarten Ausland (Südbaden, Elsass) und innerhalb der Schweiz mit den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn.
Vor diesem Hintergrund macht eine isolierte Richtplanung auf Ebene einzelner Kantone wenig Sinn. Nur eine flächendeckende, kantonsübergreifende – und idealerweise auch grenzüberschreitende – Richtplanung wird den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht.
Dies betrifft nicht nur die Koordination von Bauzonen, Verkehrsinfrastruktur und Siedlungsentwick-lung, sondern insbesondere auch die ökologische Infrastruktur. Themen wie Fruchtfolgeflächen, Schutz der Biodiversität, ökologische Vernetzungsachsen und der Umgang mit Natur- und Erholungsräumen sowie deren langfristige Sicherung lassen sich nicht an Kantons- oder Landesgrenzen stoppen.
Der Verein Starke Region Basel/Nordwestschweiz sowie verschiedene grenzüberschreitend agierende Gremien haben wiederholt betont, dass eine solche Koordination notwendig und dringend ist, um die Standortqualität der gesamten Region nachhaltig zu sichern.
Die Unterzeichnende bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Richtplanung Nordwestschweiz: Welche Koordinationsmechanismen bestehen aktuell zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn in der überregionalen Richtplanung? In wie weit werden regionale Planungsverbände aktiv in diesen Prozess eingebunden (z.B. Fricktal Regio Planungsverband)?
2. Zusammenarbeit mit dem Ausland: Inwiefern fliesst die Zusammenarbeit mit Partnern aus Südbaden und dem Elsass bereits in die kantonale Richtplanung ein (z.B. über das Agglomerationsprogramm Basel oder Interreg-Projekte)?
3. Fruchtfolgeflächen: Gibt es eine abgestimmte Strategie der Nordwestschweizer Kantone zur Sicherung der Fruchtfolgeflächen, insbesondere im Hinblick auf die Balance zwischen Siedlungsdruck und Erhalt von wichtigen Naturflächen?
4. Ökologische Infrastruktur: Welche Absprachen bestehen zwischen den Kantonen zur Sicherung und Weiterentwicklung der ökologischen Infrastruktur (z. B. Biotopverbund, Wildtierkorridore, Schutzgebiete)?
5. Natur- und Erholungsräume: Werden Naherholungsräume (z. B. Jurapark, Rheinlandschaften) in der kantons- und grenzüberschreitenden Planung der Richtplanung berücksichtigt, und falls ja, in welcher Form?
6. Institutionalisierung: Plant der Regierungsrat, die Zusammenarbeit in der grossregionalen Richtplanung (inkl. ökologischer Aspekte) stärker zu institutionalisieren, beispielsweise durch eine dauerhafte Nordwestschweizer Richtplan-Konferenz? Und würde er an einer solchen teilnehmen?
7. Best Practices: Welche bestehenden Kooperationsformen in ähnlichen gewachsenen Arbeits- und Lebensräumen wie die NWCH bewertet der Regierungsrat als besonders erfolgreich, und wo sieht er noch Handlungsbedarf?»