Am Dienstag 9. September 2025 wird die Umstellung der Telefonanlage der Gemeindeverwaltung vorgenommen. Daher kann es sein, dass die Erreichbarkeit an diesem Tag nicht immer zu 100% gewährleistet ist. Vielen Dank für das Verständnis. Gemeindekanzlei
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher dürfen die Sicht auf öffentliche Strassen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre an den Strassen stehenden Bäume und Sträucher auf das zulässige Mass zurückzuschneiden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4.5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.5 m frei gehalten werden, besser wäre auf die Grenze zurückzuschneiden. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden (BauG § 111). Gartenpflanzen dürfen nicht auf die Strassen ragen. In Sichtzonen ist ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m zu schaffen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (§ 42 BauV). Aus Verkehrssicherheitsgründen sind die notwendigen Arbeiten umgehend auszuführen. Für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, können die Grundeigentümer zur Haftung herangezogen werden. Gemeinderat
Papier-Sammlung
Montag, 8. September. Papier, kein Karton, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Keine Papiertaschen und Kartonschachteln verwenden, diese werden stehen gelassen. Das Altpapier wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Besten Dank! GAF
Karton-Sammlung
Dienstag, 9. September. Karton, kein Papier, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt. (770 Liter Container oder gebündelt). GAF