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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 36-2025

Gesamterneuerungswahl 1. Wahlgang vom 28. September 2025; Finanzkommission, Stimmenzähler, Stimmenzähler-Ersatzmitglieder, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission; stille Wahl

Während der Nachmeldefrist für den vorstehend erwähnten 1. Wahlgang vom 28. September 2025 wurden weniger oder gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben waren. Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen waren, war gemäss § 30 ff GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl erklärt (§ 30 ff GPR). Dementsprechend wurden folgende Personen in stiller Wahl gewählt:

Finanzkommission (3 Sitze)

• Borer, Eva Maria, 1989, Oeligass 80, parteilos, bisher; • Henzelmann, Colette, 1979, Oberdorf 419, SP, neu; • Kunz, Marc Peter, 1976, Sunnemattweg 488, parteilos, neu

Stimmenzähler (2 Sitze)

• Gretener, Michael, 1983, Bängertli 540, parteilos, bisher: • Gander, Reto, 1980, Mühlmet 227, parteilos, bisher

Stimmenzähler-Ersatzmitglied (2 Sitze)

• Reimann, Urs, 1979, Wingerten 557, parteilos, bisher; • Waldmeier, Stefan, 1972, Juraweg 490, parteilos, bisher

Steuerkommission (3 Sitze)

• Koch, David, 1984, Grabmatt 567, parteilos, bisher; Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und den Sachverhalt kurz darstellen. Wahlbüro.

Baugesuch – öffentliche Auflage

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz), Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern; Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren; Bauprojekt: WLFW/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor für Swisscom (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage); Ortslage: Parz. Nr. 511, Bettlig, Landwirtschaftszone; Kantonale Bewilligung: erforderlich; Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 05.09.2025 bis 06.10.2025 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Turnverein

Am 13. und 14. September (Freitag ab 19 Uhr und Samstag ab 13 Uhr) findet in Wölflinswil das Gabenendturnen des Turnvereins statt. Zuschauer sind herzlich willkommen.