Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – 2. Öffentliche Auflage
Die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde vom 12. September 2024 – 11. Oktober 2024 öffentlich aufgelegt. Es wurden insgesamt 12 Einwendungen eingereicht. Der Gemeinderat hat diese geprüft und die Nutzungsplanung in verschiedenen Punkten geändert. An seiner Sitzung vom 25. August 2025 hat der Gemeinderat entschieden, aufgrund der vorgenommenen Änderungen eine 2. öffentliche Auflage der Nutzungsplanung durchzuführen. Die Entwürfe der geänderten Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland werden gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 13. Oktober 2025 bis 11. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung Münchwilen AG öffentlich auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Ebenfalls sind diese auf der Homepage der Gemeinde Münchwilen AG aufgeschaltet. Es sind nur die geänderten Unterlagen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage Bestandteil der 2. öffentlichen Auflage. Demzufolge können auch nur gegen diese Einwendungen erhoben werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Münchwilen AG, Alte Rebenstrasse 6, 4333 Münchwilen, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat verzichtet, zu einer öffentlichen Information über die 2. öffentliche Auflage der Nutzungsplanung Münchwilen AG einzuladen. Dafür stehen Planer und Gemeinderat an folgenden Daten gegen Voranmeldung für Auskünfte zur Verfügung: • Montag, 20. Oktober 2025, ab 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG; • Montag, 27. Oktober 2025, ab 16.00 – 18.00 Uhr, Gemeindehaus Münchwilen AG. Die Gemeinde Münchwilen AG ist bemüht, die Planung zügig voranzubringen und zeitnah der Gemeindeversammlung vorlegen zu können.
Gesamterneuerungswahlen 2026-2029; Finanzkommission, Wahlbüro, Steuerkommission und Steuerkommission-Ersatzmitglied; Publikation stille Wahlen
Innert der Nachmeldefrist sind keine weiteren Wahlvorschläge für die vom Volk zu wählenden Kommissionen eingegangen. Gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden folgende Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (3 Mandate)
• Schwarb Patrik Oskar, geb. 1972, von Münchwilen AG und Eiken AG, Haldenweg 6 (bisher); • Schumacher Urs Othmar, geb. 1968, von Emmen LU, Chilenacher 2 (bisher); • Wiedermann Patrik, geb. 1971, von Rheinfelden AG, Höhenweg 8 (bisher);