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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 34-2025

Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates für die ­Amtsperiode 2026/29 – Eingaben gemäss Frist und Publikation Nachmeldefrist

Für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidierenden angemeldet: - Zumbach Markus Roger, 1962, von Oberhofen am Thunersee BE, Bahnweg 37, SP, bisher; - Frey Jean Roger Daniel, 1952, von Kaiseraugst AG und Gontenschwil AG, Widhagweg 26, SVP, bisher; - Jucker Oliver, 1974, von Fehraltdorf ZH, Weidenweg 28, SP, bisher; - Hügli Andrea, 1967, von Reigoldswil BL, Widhagweg 35, parteilos, bisher; - Bättig Beat, 1966, von Emmen LU, Widhagweg 64, parteilos, neu; - Birrer Loris, 1997, von Tegerfelden AG, Äussere Reben 26, parteilos, neu; - Roth Dario Giamilo, 1995, von Nesslau SG, Römerpark 13, FDP, neu

Als Gemeindepräsident

- Frey Jean Roger Daniel, 1952, von Kaiseraugst AG und Gontenschwil AG, Widhagweg 26, SVP, bisher; - Jucker Oliver, 1974, von Fehraltdorf ZH, Weidenweg 28, SP, neu

Als Vizepräsident

- Zumbach Markus Roger, 1962, von Oberhofen am Thunersee BE, Bahnweg 37, SP, bisher

Wahlverfahren

Der Gemeinderat sowie das Gemeinde- und Vizepräsidium sind im ersten Wahlgang zwingend an der Urne zu wählen. Beim Ausfüllen des Wahlzettels ist zu beachten, dass Stimmen für das Gemeindepräsidium und für das Vizepräsidium nur dann gültig sind, wenn diese auf dem Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat aufgeführt werden (die Namen sind somit zweimal auf den Wahlzettel zu setzen). Werden Namen der Kandidierenden lediglich als Gemeindepräsident/-in oder Vizepräsident/-in aufgeführt, so ist die betreffende Stimme ungültig. Hingegen ist es möglich, eine als Gemeindepräsident/-in oder Vizepräsident/-in kandidierende Person nur als Gemeinderat aufzuführen. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten.

Gesamterneuerungswahl der ­Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2026/29

Für die Gesamterneuerungswahl der Gemeindekommissionen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidierenden angemeldet:

Finanzkommission (5 Mitglieder)

- Schmid Patrick Michael, 1971, von Kaiseraugst AG, Lindenweg 2, Die Mitte, bisher; - Di Marco Giuseppe, 1974, von Birsfelden BL, Mattenweg 4, FDP, bisher; - Enderle Martin, 1965, von St. Gallen SG, Weidenweg 17, FDP, bisher; - Stumm Michael, 1967, von Kaiseraugst AG, Guggeregge 6, SP, bisher; - Persello Nino, 1969, von Iffwil BE, Schwarzackerstrasse 61, SVP, neu

Steuerkommission (3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied)

- Schmid Philipp Albert, 1968, von Kaiseraugst AG, Lindenweg 2, Die Mitte, bisher; - Baumgartner Rolf, 1964, von Grossaffoltern BE, Widhagweg 62, FDP, bisher; - Enz Roger, 1968, von Muttenz BL und Giswil OW, Liebrütstrasse 22, SVP, bisher (Ersatzmitglied)

Als Ersatzmitglied

- Obrist Anna Regula, 1958, von Kaiseraugst AG, Tränkgasse 9, SP, neu; Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Einwohnerdienste innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis Montag, 25. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro (5 Mitglieder, 3 ­Ersatzmitglieder)

- Graber-Hubschmid Margrit, 1955, von Bottenwil AG, Äussere Reben 37, parteilos, bisher; - Ackermann Nicole Danielle, 1983, von Gontenschwil AG, Weidenweg 21, SVP, bisher; - Obrist-Beirer Claudia, 1965, von Laufenburg AG, Guggeregge 23, SP, bisher; - Moritz-Dups Liselotte, 1955, von Augst BL, Auf der Wacht 4, FDP, bisher; - Kressig Sibylle, 1983, von Möhlin AG und Pfäfers-Vättis SG, Die Mitte, neu; - Obrist-Bebie Michèle, 1971, von Kaiseraugst AG, Laufenburg AG und Wetzikon ZH, Bireten 9, parteilos, neu; - Rychener Urs, 1963, von Signau BE, Friedhofstrasse 34, parteilos, neu (bisher (Ersatzmitglied); Aufgrund dessen, dass es mehr Anmeldungen als zu vergebene Sitze im Wahlbüro gibt, ist eine Urnenwahl für die Mitglieder des Wahlbüros anzusetzen.

Als Ersatzmitglieder

- Kröger Gilles Michael, 1976, von Reinach BL, Ginsterweg 37, FDP, bisher; - Moser Fabienne Zoé, 2001, von Landiswil BE, Friedhofstrasse 10B, GLP, bisher; Da sich zwei statt drei Ersatzmitglieder angemeldet haben, ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) anzusetzen, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Abteilung Einwohnerdienste innert 5 Tage seit Publikation, d.h. bis Montag, 25. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenen Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Unterbruch MMN-Dienste (OGA)

Am Mittwoch, 27. August 2025, von 00:01 bis 06:00 Uhr werden alle MMN-Dienste (TV, Internet, Replay-TV), aufgrund einer Netzoptimierung unterbrochen sein. Der Gemeinderat bittet um Verständnis.

Eintrittskarten Römerfest Augusta Raurica

Das diesjährige Römerfest findet am Samstag, 30. August 2025, von 10 bis 18 Uhr, und am Sonntag, 31. August 2025, von 10 bis 17 Uhr, statt. Einwohnerinnen und Einwohner von Kaiseraugst haben die Möglichkeit Eintrittskarten, ausschliesslich für den Eigenbedarf, zu einem reduzierten Preis von CHF 6 für Erwachsene und CHF 3.50 für Kinder/Jugendliche ab 6 bis und mit 17 Jahren auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, zu beziehen (solange Vorrat). Die Eintrittskarten sind während der Schalteröffnungszeiten erhältlich. Unbenutzte Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet. Weitere Informationen zum Römerfest unter www.roemerfest.ch.

Verlängerung geänderte ­Arbeitszeiten aufgrund ­Gesundheitsschutzes

Aufgrund der andauernden Hitzetage hat der Gemeinderat dem Baumeister der Arbeiten an der Dorfstrasse die Ausnahmebewilligung verlängert, mit den Arbeiten bereits um 06.00 Uhr beginnen zu dürfen. Diese Bewilligung gilt bis auf Widerruf. Bis 07.00 Uhr sind lärmige Arbeiten zu vermeiden.

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung hat am 6. September 2023 beschlossen: • Genehmigung Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, bestehend aus dem Bauzonen und Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung inklusive Anhänge mit folgenden Änderungen resp. Rückweisungen gegenüber der öffentlichen Auflage:

Bauzonenplan

• Bei den Parzellen Nrn. 1301 und 228 soll die Grünzone an den Verlauf der Böschungskante angepasst werden (Rückweisung). • Die Zone W2+ Heidemurweg soll der Zone W2 zugewiesen werden (Rückweisung). • Die Bahnhofszone wird von der Gesamtrevision ausgenommen und zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen (Rückweisung). • Ergänzung fehlende Trennungslinie zwischen dem Gestaltungsplan «Thommen» und «Guggeregge».

Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

• Bei § 9 Abs. 1 BNO (Gestaltungsplangebiet «Äussere Reben») wird der zweite Einzug «die Freiräume sollen mehrheitlich für die gemeinsame Nutzung vorgesehen sein» ersatzlos gestrichen (Rückweisung). • Bei § 17 Abs. 3 BNO (Ortskernzone, Einordung in Ortsbild) wird der Passus «der herkömmlichen Bauweise nicht entsprechen» ersatzlos gestrichen. • Bei § 67 Abs. 4 BNO (Umgebungsgestaltung) wird der Passus «ausser beim Einsatz einer vollflächigen PV-Anlage» ersatzlos gestrichen. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurden die Beschlüsse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 6. September 2023 mit der Ausnahme der Rückweisungen rechtsgültig. Die Rückweisungsanträge wurden an der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2024 wie folgt beschlossen: • Zustimmung Umzonung Parzellen 1301 und 228 von Grünzone zu Wohnzone 2. • Zustimmung Anpassung der Vorschriften des Gestaltungsplangebietes «Äussere Reben». • Keine Umzonung zu Wohnzone 2+ Gebiet Heidemurweg (bleibt Wohnzone 2). • Zustimmung, dass die Bahnhofszone von der Gesamtrevision ausgenommen werden soll. Innerhalb der Referendumsfrist wurde gegen den Entscheid, die Bahnhofszone von der Gesamtrevision auszunehmen das Referendum ergriffen, welches zustande kam. Die übrigen Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 sind in Rechtskraft erwachsen. Im Rahmen der Referendumsabstimmung vom 18. Mai 2025 wurde die Einführung einer Bahnhofszone abgelehnt. Der Perimeter der Bahnhofszone bleibt somit mit der aktuellen Zonierung (Zentrumszone, Arbeitszone, Wohnzone 0.45) bestehen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen die vorgenannten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlungen innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendung zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Papier-Sammlung

Mittwoch, 20. August.

Bereitstellung nördlich der Bahnlinie

Sammlung ausgeführt durch die Schule. Papier spätestens bis um 8 Uhr bereitstellen. Ansonsten muss das Papier persönlich zum Sammelcontainer gebracht werden; Standort Pausenplatz Schulhaus Dorf. GAF und Schulleitung

Bereitstellung südlich der Bahnlinie

Papier, kein Karton, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 07.00 Uhr bereitgestellt. Keine Papiertaschen und Kartonschachteln verwenden, diese werden stehen gelassen. Das Altpapier wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). Sammlung wird ausgeführt mit LKW unseres Entsorgungspartners, der Firma Saxer AG Pratteln.

Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe

Gebündeltes Papier wird kostenlos entsorgt. Es muss jedoch am Abfuhrtag zwischen 8 und 9 Uhr auf der Sammelstelle beim Dorfschulhaus abgegeben werden. GAF und Schulleitung

Karton-Sammlung

Freitag, 22. August – Karton, kein Papier, gebündelt, gut sichtbar am Morgen des Abfuhrtages bis 7 Uhr bereitgestellt. Der Karton wird auch beim Gewerbe abgeholt (770 Liter Container oder gebündelt). GAF

Kunststoffsammlung (inkl. Liebrüti)

Dienstag, 26. August – Bitte verwenden Sie den gelben Sammelsack vom GAF. Verkaufsstellen sind: Denner Liebrüti, Gemeindeverwaltung, Coop Pronto Tankstelle, Coop Junkholz. Bitte den Kunststoffsammelsack bis 7 Uhr bereitstellen und nur die dafür vorgesehenen Kunststoffabfälle in den Sammelsack werfen. GAF

Schiesssport Rauschenbächlein

Obligatorische Übungen 2025

• Donnerstag 21. August, 17.30 – 19.30 300m/25m; • Montag 25. August, 17.30 – 19.30 25m (nur Pistole); Donnerstag 28. August, 17.30 – 19.30 300m/25m; Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: • Aufforderungsschreiben mit Klebetiketten; • Das Dienstbüchlein; • das Schiessbüchlein oder Militärische Leistungsausweis; • ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein); • die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug; • der persönliche Gehörschutz; > Bedingungen: Gewehr 300 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden; > Bedingungen: Pistole 25 m: Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 120 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden

Tag des offenen Pistolenstandes 25m

Samstag, 23. August, 9 – 12 Uhr. Gemeinschafts Schiesssportanlage Rauschenbächlein Augst/Füllinsdorf. Wir bieten interessierten Personen einen Einblick in den Schiesssport. Es besteht die Möglichkeit mit oder ohne eigene Waffe unter fachkundiger Anleitung erste Eindrücke zu gewinnen. Komm doch vorbei, wir freuen uns auf deinen Besuch.

Wandergruppe RAURICA

Datum: 28. August. Wanderung: Von Callhöchi - Ettingen (leicht); Gruppe A : Abfahrtszeit Kaiseraugst Bhf. S1 7.57: Wanderleitung: Koni Walser Tel. 061 811 4713 / 079 643 65 04; Treffpunkt für A+B Rest. Waage Ettingen Tel. 061 423 09 30; Gruppe B: Nach Absprache; Retour: Mit Tram 10 alle 8 Min.

Grillen mit Gemeinderatskandidat Dario Roth

«Komm vorbei und gib deinen Senf dazu!» Am Samstag, 23. August, von 13 - 16 Uhr Nähe Denner. Neben heissen Diskussionen ist für das leibliche Wohl gesorgt. Dario Roth freut sich auf einen regen Austausch und spannende Gespräche mit vielen interessierten Kaiseraugsterinnen und Kaiseraugster.