Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026-2029; 1. Wahlgang – Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
• Wernli, Robert, 1966, Ringstrasse 19, 5025 Asp, bisher
Vizeammann
• Nussbaum, Roland, 1964, Egg 4, 5026 Densbüren, bisher
Gestützt auf § 30b Gesetz über die politischen Rechte (GPR) findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt.
Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission, der Steuerkommission und des Ersatzmitglieds Steuerkommission sowie der Stimmenzähler und der Ersatzmitglieder Stimmenzähler – Nachmeldefrist
Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:
• Frey, Rahel, 1990, Schulstrasse 3, 5026 Densbüren (neu); • Nussbaum Benjamin, 1998, Egg 10, 5026 Densbüren (neu); Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 26. August 2025, 16.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Wahlbüro Densbüren