Paul Herzog, Brandschutzbeauftragter im Ortsteil Hornussen, ist von seinem Amt zurückgetreten. Der Gemeinderat dankt ihm für seine langjährige und verantwortungsvolle Arbeit, die er stets mit dem nötigen Respekt und der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen hat und wünscht ihm alles Gute. Als Nachfolger wurde Kaminfegermeister Mario Käser, Bözberg, gewählt. Er ist bereits in den Ortsteilen Bözen, Effingen und Elfingen als Brandschutzbeauftragter tätig. Der Gemeinderat freut sich über die weitere Zusammenarbeit.
Personalausflug- Verwaltung geschlossen
Am Freitag, 19. September, findet der diesjährige Personalausflug statt. Aus diesem Grund sind die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste Böztal geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 26. August 2025 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Press + Pull Mazur, Effingen; Umnutzung Halle in Autowerkstatt mit Werbetafel. • Herzog AG, Hornussen; Terrain Abgrabungen und Mauer. • Kunz Nadine und Suppiger Verena, Hornussen; Neubau Pergola. • Culi Bau AG, Hornussen; Neubau MFH mit Einstellhalle. • Kägi Ulrike, Bözen; Gartenhaus. • Pfister Marianne, Bözen; Dachsanierung und PV-Anlage.
Baugesuch
• Bauherrschaft: Débora und Michael Näf, Südhangweg 390, 5075 Hornussen; Projektverfasser: K. Bitterli + Partner Ingenieure AG, Chapfweg 5, 4460 Gelterkinden; Grundeigentümer: Débora und Michael Näf, Südhangweg 390, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Projektanpassung Neubau Terrasse mit Pool, Wintergarten, Balkonverglasung und Stützmauer; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 87, Südhangweg 390. Öffentliche Auflage vom 05. September 2025 bis 06. Oktober 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 04. September 2025, Gemeinderat
Jodlerklub Effingen / Sennhütte-Chilbi
Am Sonntag, 7. September, ab 10 Uhr findet die Sennhütte-Chilbi statt. Beginn ist um 10.30 Uhr mit dem Feldgottesdienst. Danach gemütliches Beisammensein und musikalische Unterhaltung mit dem Jodlerklub Effingen, der Husmusig Effige und der Ländlerformation Echo vom Fricktal. Wir freuen uns über viele Besucher! Eintritt frei. Weitere Infos unter www.jodlerklub-effingen.ch