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Ratgeber

MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Führerscheinentzug bei Verkehrsdelikten, eine doppelte Bestrafung, die schmerzt!
Die Schweiz verfolgt bei Strassenverkehrsdelikten eine ziemlich restriktive Linie und das Strafmass ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ hoch. Eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln bringt je nach Einkommen schnell eine höhere Geldstrafe mit sich und ein Raserdelikt wird nach geltendem Recht sogar mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe entziehen die Behörden der straffällig gewordenen Person den Führerschein (die sogenannte zusätzliche Administrativmassnahme), was in diesen Fällen eine bittere Doppelbestrafung bedeutet.
Nicht jedes Verkehrsdelikt führt automatisch zum Entzug des Führerscheins. So werden geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 15 km/h innerorts, 20 km/h ausserorts oder 25 km/h auf der Autobahn mit einer Ordnungsbusse ohne zusätzliche Konsequenzen bestraft. Eine Verwarnung bezüglich des Führerscheinentzugs wird ausgesprochen, wenn bei den oben genannten Geschwindigkeitsüberschreitungen noch zusätzlich 5 km/h oben draufkommen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts, 26 km/h ausserorts oder 31 km/h auf der Autobahn wird der Führerschein hingegen entzogen.
Bei Alkohol am Steuer ist die Menge für die Höhe der Strafe und die Frage des Führerscheinentzugs im Einzelfall ebenfalls massgebend. Neulenker, Fahrlehrer, Fahrschüler, Berufschauffeure sowie Begleitpersonen von Lernfahrten können bereits ab 0,1 Promille verwarnt werden oder den Führerschein verlieren, wenn weitere Delikte verübt wurden. Alle anderen Motorfahrzeuglenker verlieren den Führerschein ab 0,8 Promille am Steuer und erhalten zwischen 0,5 und 0,79 Promille eine Verwarnung, sofern keine weiteren Delikte verübt wurden. Unter 0,5 Promille gibt es keine Administrativmassnahme.
Je nach Schwere des Delikts und Anzahl Vorstrafen kann der Führerschein für mehrere Monate oder sogar Jahre entzogen werden, sodass die doppelte Strafe ziemlich schmerzhaft ist. Das Gesetz unterscheidet zwischen leichten, mittlerschweren und schweren Widerhandlungen. Ab dem 1. April 2023 wird das Gesetz für Berufsfahrer leicht entschärft. Nach einem Führerscheinentzug wegen einer leichten Widerhandlung können die Entzugsbehörden Fahrten bewilligen, welche zur Ausübung des Berufs notwendig sind. Damit soll das Risiko des Arbeitsplatzverlustes reduziert werden. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen existiert diese Möglichkeit jedoch nicht.
Was sollten Sie beachten:
– Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche nicht nur mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden, bringen eine Verwarnung oder direkt einen Entzug des Führerscheins mit sich.
– Je schwerer das Delikt, desto schmerzhafter wirkt der Führerscheinentzug als doppelte Strafe.
– Für Berufsfahrer können ab April 2023 bei leichten Widerhandlungen Berufsfahrten bewilligt werden.

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Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
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Übermotivierte Steuerbehörden – Politik gefordert
Steuern sind für viele ein schwieriges Thema. Persönlich bin ich überzeugt, dass es einen guten, aber so schlank wie möglichen Staat braucht und dieser Einnahmen braucht. Schlussendlich sind wir Bürger ja gesamthaft der Staat und wir brauchen viele der Dienstleistungen und dessen Infrastruktur. Probleme bekomme ich nur, wenn es völlig einseitig wird oder die Verhältnismässigkeit verloren geht. Zwei Beispiele: Bei einer Erbteilung mussten wir viele Monate auf die Bearbeitung warten, dann gab es einen Fehler beim Versand, was die Sache nochmals in die Länge zog. Bei der Bezahlung der Steuerrechnung gab es dann wegen einem Fehler der ausführenden Bank einen Zahlungsverzug von rund 1,5 Monaten. Resultat: Mahngebühren und Verzugszinsen. Dass man vorher gesamthaft fast ein Jahr warten musste, spielt keine Rolle. Persönlich fehlt mir hier das nötige Fingerspitzengefühl.
Zweites und fast wichtigeres Beispiel: Bei den Vermögensverwaltungskosten wurden in der Vergangenheit belegbare Kosten teilweise akzeptiert. Durchgesetzt hatte sich in der Praxis über lange Zeit eine Abzugslimite von maximal 0,3 % für Kosten der Bank und meist auch einen Teil der Vermögensverwaltungskosten. Nun wird systematisch jede externe Vermögensverwaltungsrechnung gestrichen und auf eine Einsprache bei einem Kunden kam eine mehrseitige Begründung eines Steuerjuristen. Was mir richtig sauer aufstösst, ist die Verhältnismässigkeit. Beim Steueramt scheint die Effizienz und die Praktikabilität nicht an erster Stelle zu stehen. Die 0,3-%-Regel war einfach und praktikabel. Der Steuerjurist zieht nun Fälle bei, welche aus meiner Sicht Äpfel mit Bananen vergleicht und Bankkosten und Vermögensverwalterkosten völlig unterschiedlich beurteilt. Dass aber Banken den Kunden von Vermögensverwaltern oft bessere Konditionen oder Rabatte geben, da der Vermögensverwalter einen grösseren Teil der Arbeit macht, wird aussen vor gelassen. Somit kann zum Beispiel die absurde Situation entstehen, dass die maximalen Bankkosten einfach akzeptiert werden, aber vielleicht optimierte und weitergehende Vermögensverwaltungsaufwendungen gar nicht, obwohl diese nachweislich einen grossen Teil der Arbeit der Bank ausmachen. Unlogisch und schon fast etwas diskriminierend. Was man mit dem Einsatz des 0,3-%- Abzuges in der Vergangenheit mit schlankem Aufwand erledigt hatte, wird ohne Änderung des Steuergesetzes und der jahrzehntelangen Praxis geändert. Hier entsteht bei mir leider der Verdacht, dass es einfach um die Erhöhung des Steuersubstrats geht. Dann soll man es aber ehrlich sagen. Aus meiner Sicht ist hier auch die Politik gefordert. Der Staat sollte aus meiner Sicht effizient, berechenbar, einfach und fair sein.
Immobilienmarkt wird ruhiger
Die Signale sind teilweise verwirrend und manchmal auch widersprüchlich. Wohnungsnotstand in den Städten, exorbitante Landpreise, gleichzeitig steigende Neubaupreise und viel höhere Zinsen, das passt irgendwie nicht ganz zusammen. Fakt scheint, dass die Zuwanderung (obwohl politisch anders gewollt) immer noch sehr stark ist. Das stützt den schon dünnen Markt. Höhere Preise und höhere Zinsen steigern auf die Dauer, aber kaum die Nachfrage. Ich glaube zu beobachten, dass es ruhiger wird. Kein Preiseinbruch oder Ähnliches, aber selektiver und es wird wieder etwas mehr überdacht. Schlussendlich ist das aus meiner Sicht eher ein positives Signal. Falls die Einwanderung mal stärker zurückgeht und/oder eine gröbere Rezession kommt, wird auch der Immobilienmarkt darunter leiden.

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Dr. Monika Mayer Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
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Darmgeschichten 6: Die Funktionen des Darmmikrobioms
Die wichtigsten Funktionen können als Schutzfunktion, Immunfunktion und metabolische Funktion zusammengefasst werden. Wir gehen hier genauer darauf ein:

Schutzfunktion:
Wir sehen zum einen, dass der Bakterien-Rasen mit seiner Schleimschicht einen mechanischen Schutz vor dem Anhaften von schädlichen Bakterien bildet. Zum anderen regen die «guten» Bakterien die Bildung und Ausdifferenzierung von Proteinen an, die die Funktion der sogenannten Tight Junctions regulieren. Über diese Kanäle werden Moleküle vom Darmlumen ins Blut aufgenommen. Wenn diese Verbindungen gut funktionieren, kommen nur gewollte Moleküle in der gewünschten Menge in den Blutkreislauf. Wenn nicht, kommt es zu einem unkontrollierten Übertritt von Stoffen, die zu gesundheitlichen Problemen führen. Ein so «durchlässiger» Darm wird auch als «leaky gut» bezeichnet. Ihm werden entzündliche Darmerkrankungen und Autoimmun-Erkrankungen zugeschrieben.

Immunfunktion:
Die neuesten Forschungen beleuchten die Bedeutung des Darmmikro­bioms für die Entwicklung des Immunsystems. Man weiss, dass sich 70 Prozent der immunologisch aktiven Zellen in der Darmschleimhaut befinden. Die ständige Stimulierung durch die Darmbakterien lässt unser Immunsystem reifen. Wir lernen zwischen guten und schädlichen Substanzen zu unterscheiden und wie wir mit ihnen umgehen. Studien mit keimfreien Mäusen haben gezeigt, dass das Darmmikrobiom für die Entwicklung dieses Gewebes (GALT = gut associated lymphoid tissue) notwendig ist. In diesem Gewebe werden auch die für uns so notwendigen spezifischen Antikörper IgA gebildet. Unser Immunsystem muss immer zuverlässig zwischen «eigen» und «fremd» unterscheiden können. Eigen darf bleiben und fremd wird eliminiert. Dazwischen befinden sich die «Tolerierten». Im Darm ist das zum Beispiel das Mic­robiom. Es ist fremd, aber nützlich und wird toleriert. Diese Fähigkeit zur Toleranz kommt von den regulatorischen T-Zellen. Ihre Konzentration ist im Darm mit am höchsten. Sie regulieren die Immunantwort auf für den Körper fremde Stoffe. Sind das harmlose Pollen oder ein gefährlicher Erreger? Man glaubt hier einen Zusammenhang mit dem Entstehen von Autoimmunerkrankungen und Allergien zu erkennen.

Metabolische Funktion:
Wir nehmen unsere Nährstoffe hauptsächlich aus dem Dünndarm auf. Im Dickdarm, wo sich die meisten Bakterien befinden, wird die Absorption noch moduliert. Wir erhalten von den Bakterien einerseits durch den Abbau von Oligosacchariden Energie und andererseits bilden sie für uns bestimmte Vitamine wie Biotin oder Thiamin (Vitamin B1). Die Energie der kurzkettigen Fettsäuren (short-chain fatty acids) ist für uns durchaus relevant. Acetat oder Butyrat beeinflussen ausserdem das Darmmilieu und unterstützen die Darmbewegungen. Dem Butyrat werden entzündungshemmende Eigenschaften und die Schleimhaut schützende Effekte zugeschrieben. Weitere Forschungen über die kurzkettigen Fettsäuren aus dem Darm zeigen auch positive Effekte im Gehirn.
Arzneistoffe werden durch das Darmmikrobiom beeinflusst: Bestimmte Wirkstoffe werden durch die Bakterien z.B. gespalten und damit aktiviert. Das ist eine Erklärung, warum Patienten unterschiedlich auf bestimmte Wirkstoffe reagieren. Es erklärt auch die unterschiedliche Reaktion von Patienten auf die «Giftigkeit» bestimmter Wirkstoffe. Andere Substanzen werden über den enterohepatischen Kreislauf dem Körper erneut zu Verfügung gestellt. (Ein Beispiel: Die Anti-Baby-Pille kann durch einen massiven Durchfall an Wirksamkeit einbüssen.)
Es ist höchst spannend, den Wissensgewinn über unsere nützlichen Helfer im Darm mitzuverfolgen.

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Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
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Ostblock vs. westliche Welt im 20. Jahrhundert
Im 20. Jahrhundert standen sich während Jahrzehnten der «Ostblock» und der «Westen» gegenüber. Als sicher vereinfachtes Bild nahm ich in meiner Jugend Folgendes auf: Der Ostblock stand für Zentralismus, Planwirtschaft und Kommunismus. Es gab nur die staatliche Presse (zumindest keine Pressefreiheit), die Bürger wurden teilweise durch die Stasi ausspioniert, Reisen in den Westen aufgrund der «Mauer» fast unmöglich oder extrem erschwert an Bedingungen geknüpft und in den Läden herrschte oft Mangelwirtschaft. Ich war nie im damaligen Osten, selbstverständlich kann es sein, dass ich unserer Propaganda erlag.
Auf der anderen Seite stand unser Westen für Marktwirtschaft, mehr Freiheiten für die Bürger, Meinungs- und Pressefreiheit waren garantiert. Die Wirtschaft wuchs, fehlende Produkte in den Läden waren eher selten. Der Staat wusste, dass die private Marktwirtschaft vieles besser konnte als er selber. Er hielt sich deshalb mit allzu detaillierten Vorschriften und Regulierungen zurück, genauso wie bei Markteingriffen. Der Staat gab einfacher gehaltene Rahmenbedingungen vor.
«Osten» heute: wirtschaftliche Fortschritte dank Abkehr von Planwirtschaft
So wenig wie es damals einen «einheitlichen» Osten gab, so wenig gibt es ihn heute. Ich fürchte aber, dass sich in vielen östlichen Ländern die oben angesprochenen politischen Probleme noch nicht gross geändert haben. Pressefreiheit in Russland oder China? Na ja..., Meinungsfreiheit? Ist manchmal gefährlich. Immerhin sind Reisen in den Westen nun möglich, zumindest für diejenigen, die genügend Geld haben.
Bei den ökonomischen Problemen scheint mir der»Osten» hingegen Fortschritte gemacht zu haben. Die Marktwirtschaft (vielleicht nicht ganz genau so wie wir uns das vorstellen) hat einiges an der alten zentralen Planwirtschaft abgelöst oder diese zurückgedrängt, zumindest in den Grossstädten dürften alle Produkte zu bekommen sein wie bei uns.
«Westen» heute: Zuwendung zur Planwirtschaft? Machbarkeits- und Regulierungswahn
Strommangellage, Erdgas- bzw. Erdölpreisdeckel, Übergewinnsteuer, Zinskurvensteuerung, 9-Euro-Ticket, Temperatur- und Netstream-Polizei, Strafsteuer bei Wegzug ins Ausland etc. Sie ahnen, worauf ich mit obigen Stichworten hinaus will. Während die oben genannten politischen Freiheiten bei uns im «Westen» weiterhin deutlich besser sind als im «Osten», so bewegen wir uns in wirtschaftlichen Fragen leider komplett in die falsche Richtung. Unsere Politiker vollführen eine «Empörungsbewirtschaftung» der aktuell drängenden Themen. Sie haben meiner Meinung nach den ordnungspolitischen Kompass komplett verloren und wir bewegen uns immer mehr in Richtung «alter Osten» (wo ausser ein paar Alt-Kommunisten wohl kaum jemand hin will): Immer mehr Planwirtschaft, immer mehr Eingriffe in die Marktwirtschaft mit Verboten oder massiven Preiseingriffen, ausufernde Regulierungen bis eben hin zur hoffentlich nicht ganz ernst gemeinten Temperatur- und Netstream-Polizei. Wohlverstanden: Der freie Markt hat auch seine Probleme. Übers Ganze und über eine längere Frist gesehen ist er aber wesentlich flexibler, anpassungs- und leistungsfähiger als die Planwirtschaft. In einem Kommentar habe ich kürzlich Folgendes gelesen:
«Im Kommunismus waren für alle Güter (zu) tiefe Preise angesetzt. Dummerweise gab es dann zumeist nichts zu kaufen.»

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Margrit Schmidlin
lic. phil. Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
www.oekberatung.ch

Faires Streiten
Jeder Mensch ist einzigartig, jeder Mensch hat seine eigenen Vorstellungen, Bedürfnisse und Sichtweisen und so ist es als soziales Wesen nur natürlich, normal und unausweichlich, dass es im Zusammenleben auch Konflikte gibt.
Wir lernen Konflikte schon früh im Leben kennen: Wir erleben, wie die Eltern Konflikte austragen, wir zanken uns selber mit Geschwistern oder mit Spielkameraden, wir lernen beim Spielen zu verlieren und in sozialen Gruppen, wie im Kindergarten oder in der Schule, uns ein- und unterzuordnen. In der Pubertät gibt es dann das Konkurrenzdenken unter Gleichaltrigen und mit den Erwachsenen sowieso. Als Minderjährige sind wir den Bestimmungen der Eltern im Zweifelsfall unterlegen, und auch im späteren Berufsleben gibt es eine/n Vorgesetzte/n, der/die sagt, was Sache ist. Es ist deshalb wichtig, dass wir alle lernen, eine Frustrationstoleranz aufzubauen, dass wir auch einstecken und uns anpassen können, um später in der Gesellschaft und im Leben als Erwachsener bestehen zu können!
Zugleich ist es wichtig, dass wir Selbstvertrauen entwickeln und aufbauen können, damit wir unsere Wünsche einbringen, Ziele verfolgen können, damit wir uns gegen Ungerechtigkeit auflehnen und für unsere Bedürfnisse und Werte einstehen und uns Gutes tun können. Durch diese Balance zwischen «mal verliere ich, mal gewinne ich» kann sich eine soziale Persönlichkeit mit einem gesunden Selbstvertrauen entwickeln, die in der Lage ist, Konflikte und Meinungsverschiedenheiten auszutragen, andere Meinungen auch zu verstehen und zu akzeptieren, Kompromisse zu schliessen.
Zwischenmenschliche Konflikte, sei dies in der Arbeitswelt, in der Familie, im Freundeskreis oder im Kontakt mit Nachbarn, sind somit immer geprägt durch das Ausbalancieren zwischen sich eingeben und sich zurücknehmen können. Wir lernen, uns einzubringen, uns aber auch «zusammenzureissen», d.h. seine Emotionen im Griff zu behalten und vielleicht auch einmal dem Frieden zuliebe zu schweigen, auch wenn wir nicht mit allem einverstanden sind oder verletzt werden.
Diese Kontrolle der Emotionen gelingt jedoch oftmals zuhause, innerhalb der Familie nicht mehr, dort, wo ich mich nicht verstellen kann und will, wo ich sein will, wie ich bin, und sagen möchte, was ich denke. Das bedeutet, dass Konflikte ausgerechnet bei jenen Menschen eskalieren, die einem am nächsten stehen, die wir am meisten lieben. So paradox es erscheinen mag, dass ausgerechnet bei diesen Menschen die Konflikte am heftigsten sind, so verständlich ist es auf dem Hintergrund, dass wir hier am verletzlichsten sind und am meisten Emotionen im Spiel sind. Denn ich fühle mich von jenen Menschen am tiefsten enttäuscht und verletzt, die mir am meisten bedeuten. Und so bestimmen häufig die Emotionen, statt die Vernunft den Verlauf von Diskussionen mit dem Partner/der Partnerin, was dazu führt, dass sie oftmals unfair geführt werden.
Gerade hier wäre doch ein faires Streiten besonders wünschenswert, was bedeutet, dem Gegenüber zuzuhören, ihm nicht ins Wort zu fallen, nicht laut zu werden oder gar zu schreien, keine Schimpfwörter zu verwenden oder Drohungen auszusprechen, Wünsche statt Vorwürfe zu formulieren, konkrete Situationen anzusprechen statt «immer» und «nie» zu sagen und Vorschläge für Kompromisse zu machen. Das heisst, auch mal innerlich auf zehn oder höher zu zählen, um die Emotionen zu zügeln und der Vernunft Zeit zu geben, sich einzuschalten, bevor man reagiert. Es kann auch hilfreich sein, miteinander abzumachen, wann, wo und wie lange eine Diskussion stattfinden soll oder wann sie nach einem Unterbruch wieder aufgenommen werden soll. Ungünstig sind Diskussionen im Schlafzimmer, zwischen Tür und Angel oder nach 22 Uhr.
Stellen Sie sich vor, dass Sie so miteinander diskutieren, wie Sie es mit einem Freund/einer Freundin tun würden! Wenn dies nicht (mehr) gelingt, kann vielleicht eine Paarberatung helfen, sich wieder mit Respekt und Wohlwollen zu begegnen.

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MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
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Erbrechtsrevision, was hat sich geändert?
Zu Beginn eines Jahres treten jeweils die vom Parlament oder von der Stimmbevölkerung beschlossenen Gesetze in Kraft. In diesem Jahr hat insbesondere das neu revidierte Erbrecht für Schlagzeilen gesorgt, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Die verstorbene Person (Erblasser) wird in Zukunft mehr Handlungsspielraum beim Vererben haben. Während die Pflichtteile für die Eltern eines Erblassers ganz wegfallen, betragen die Pflichtteile der Nachkommen nur noch ½ statt zuvor ¾ des gesetzlichen Erbanspruchs. Die Pflichteile der Ehegatten bleiben hingegen unverändert. Dazu ein kleines Beispiel zur Veranschaulichung:
Der Ehegatte stirbt, hinterlässt seine Ehegattin, einen Sohn und eine Tochter sowie ein Vermögen von 100 000 Franken. Nach bisherigem Recht beträgt der Pflichtteil der Ehegattin 25 000 Franken (½ ihres gesetzlichen Anspruchs) und der Pflichtteil des Sohnes und der Tochter jeweils CHF 18 750.00 (¾ des gesetzlichen Anspruchs). Der Erblasser konnte in diesem Fall also immer nur über 37 500 Franken frei entscheiden.
Mit dem per 2023 revidierten Gesetz wird die frei verfügbare Quote höher. Während der Pflichtteil der Ehegattin unverändert bleibt, beträgt der Pflichtteil der Tochter und des Sohnes nach neuem Recht im oben genannten Bespiel jeweils nur noch 12 500 Franken. Der Erblasser kann vorliegend also insgesamt über 50 000 frei verfügen.
Mit dieser Gesetzesänderung ist es also möglich, dass der Erblasser in Zukunft höhere Beiträge beispielsweise an gemeinnützige Institutionen (wie Tierstiftungen und dgl.) vererbt. Das Erbrecht galt lange als Rechtsgebiet mit sehr starren Vorschriften. Die erhöhte Lebenserwartung führt dazu, dass auch die Erben immer älter werden und das Erbrecht den ursprünglichen sozialen Grundgedanken – den Kindern etwas hinterlassen, um ihnen einen guten Einstieg ins Erwachsenenleben zu ermöglichen – in vielen Fällen verloren hat. Unter anderem deshalb werden mit der neuen Gesetzesrevision die starren Regeln etwas aufgebrochen und dem Erblasser mehr Möglichkeiten zugesprochen.
In diesem Kontext wird häufig die Frage gestellt, ob bereits verfasste Testamente ihre Gültigkeit verlieren. Grundsätzlich behalten alle Testamente auch mit der Gesetzesrevision ihre Gültigkeit. Allerdings ist es im Einzelfall möglich, dass Formulierungen im Testament im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung widersprüchlich sind und deshalb der Wille des Erblassers durch Auslegung ermittelt werden muss. Folgende Dinge sollten deshalb im Hinblick auf die Gesetzesrevision aber auch generell beachtet werden:
- Generell müssen die Formvorschriften für ein Testament eingehalten werden. Ein handgeschriebenes Testament muss das Datum und die Unterschrift beinhalten.
- Wenn im Testament Pflichtteile erwähnt werden, dann sollten diese Punkte mit dem neuen Gesetz abgestimmt werden.
- Kümmern Sie sich frühzeitig um diese emotionale Angelegenheit, auch wenn niemand gerne an seinen eigenen Tod denkt.
Wenn Sie ein neues Testament abfassen möchten, ein bereits geschriebenes Testament überprüfen lassen und ggf. abändern möchten oder wenn Sie andere erbrechtliche Fragen haben, dann nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
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Übertriebener Nachhaltigkeitswahn
Umwelt und Nachhaltigkeit waren und sind für mich schon lange ein Thema. Keine kurzfristigen Überoptimierungen und die längerfristige Perspektive, das ist schon lange mein Credo. Auch zur Natur schauen, sollte normal sein. «Nachhaltig» ist jedoch aus meiner Sicht zum völlig überstrapazierten Modewort geworden oder wie ich kürzlich in der NZZ gelesen habe, zur Worthülse verkommen. Die westliche Welt (vor allem Europa) scheint nun total dem Wahn zu verfallen. Beispiel: Kürzlich sind die Depotauszüge von Banken gekommen. Da wird nicht nur nach Anlagekategorien unterschieden, Performance berechnet. Nein, jetzt wird versucht (!), alle Anlagen auch noch in ein Nachhaltigkeitschema zu pressen und Anlagen nach Treibhausgasen und zur Nachhaltigkeit gemäss UNO zu beurteilen. Ich habe nichts gegen eine Sensibilisierung von Kunden. Hier wird aus meiner Sicht aber total übertrieben und dem Kunden teilweise ein falsches Bild vermittelt. Was da an Geld und Ressourcen dafür verschwendet wird, will ich gar nicht wissen. Schlussendlich zahlt es sicher der Kunde. Das Ganze nimmt für mich schon fast schizophrene und scheinheilige Züge an. Dass etliche Ratings «sauber» gewaschen wurden und dass viele Produkte gar nicht richtig bewertbar sind und so schlussendlich das Schlussresultat kaum richtig aussagekräftig ist, spielt da kaum eine Rolle. Hauptsache man hat es genau nach Vorschriften gemacht. Der gesunde Menschenverstand, kritisches Denken und der schonende Umgang mit Ressourcen (nicht nur mit Rohstoffen!) gehört für mich da auch dazu. Wir müssen aufpassen, dass wir vor lauter Bäumen den Wald noch sehen oder auch umgekehrt. Die Klimaerwärmung ist ein wichtiges und vor allem globales Problem. Aber Putin hat kaum vor dem Ukraine-Krieg noch alle Panzer und Raketen mit einem Katalysator aufgerüstet und die Fahrzeuge fahren kaum mit Oeko-Sprit und die Probleme werden auch durch ein paar zusätzliche Nachhaltigkeitsseiten millionenfach in Farbe ausgedruckt, kaum nachhaltig besser. Etwas Mässigung in allen Belangen hätte viel mehr Wirkung als dieser Wahn!

Zinsmarge steigt, Spesen bleiben
Fast alle Banken hatten mit den Minuszinsen und der dadurch sinkenden Zinsmarge ein Ertragsproblem. Dieses wurde teilweise mit zusätzlichen Spesen für fast jeden Bleistiftstrich zu kompensieren versucht. Die Zinssituation hat sich nun stärker entspannt, die Spesen sind bis jetzt aber geblieben. Die Gesamtkostensituation im Auge zu behalten, wird ein wichtiger Faktor in der Anlagetätigkeit bleiben. Alles einfach unbesehen zu akzeptieren, ist kaum die Lösung.

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Dr. Monika Mayer Apothekerin
Vinzenz Apotheke, Rössliweg 13, 5074 Eiken
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Darmgeschichten 5:
In diesem Ratgeber möchten wir einige Fachbegriffe definieren (wir gehen dabei nur auf den Menschen ein):
Mikrobiom: Damit wird die Gesamtheit aller mikrobiellen Gene der Mikroorganismen, die den Menschen besiedeln, bezeichnet. Unsere gesamte Oberfläche wie auch unsere Innenräume (Mund, Lunge, Darm, um die bekanntesten zu nennen) sind besiedelt. Dieses Mikrobiom besteht zum grössten Teil aus Bakterien, aber auch aus Pilzen und Viren. Es ist bei jedem Menschen einzigartig. Der Begriff stammt vom amerikanischen Nobelpreisträger Joshua Lederberg. Er hat den Nobelpreis 1958 mit G.W. Beadle und E. Tantum für Physiologie und Medizin erhalten. Dafür hat er sich intensiv mit der Genetik von Bakterien befasst. Er hat als einer der Ersten erkannt, dass das Mikrobiom ein Teil des menschlichen Stoffwechsels ist. Seit 2007 wird das menschliche Mikrobiom im Rahmen des amerikanischen «Human Microbiom Project» und des europäischen «MetaHit» Projektes intensiv erforscht. Seither sind über 50 000 wissenschaftliche Publikationen zu diesem Thema veröffentlicht worden.
Darmmikrobiom (oder früher sprach man von der Darmflora): Das ist die Gesamtheit der den Darm besiedelnden Mikroorganismen. Mittlerweile sind tausende von verschiedenen Bakterienarten bekannt, die sich in vier Hauptstämme aufteilen lassen: Bacteroidetes; Firmicutes; (diese beiden Stämme bilden über 90% der Darmflora); Actinobacteria; Proteobacteria.
Die Anzahl und Unterschiedlichkeit der Mikroben nehmen vom Magen bis zum Dickdarm kontinuierlich zu. Im Magen gibt es einzelne «Bakterien-Klumpen», im Dickdarm befindet sich ein dichter, durchgehender, einheitlicher Film.
Die unterschiedliche Anzahl der Bakterien nimmt im Laufe des Lebens zu. Das Neugeborene erhält während der Geburt die erste grosse Dosis von mütterlichen Bakterien. Bis zum Alter von drei Jahren nimmt die Diversität zu, um sich dann einigermassen zu stabilisieren. Im Alter, so ab 60 Jahren, nimmt sie wieder ab.
Bei einem Erwachsenen kann das Mikrobiom ein Gewicht bis zu 2 kg erreichen. Es ist damit vergleichbar dem Gewicht anderer Organe. Die bisherigen Forschungsergebnisse prognostizieren einen bedeutenden Einfluss auf unseren Stoffwechsel und unser Immunsystem. Es bestehen auch Zusammenhänge zwischen einer veränderten Darmflora und diversen Erkrankungen. Ob diese Zusammenhänge ursächlich sind, wird aktuell weltweit erforscht. (Das würde bedeuten, dass eine Veränderung der Darmflora eine Verbesserung der Krankheitssituation bewirkt.) Es besteht die begründete Hoffnung, dass eine gezielte Veränderung des Darmmikrobioms, z.B. durch die Einnahme von Darmbakterien, ein Ansatz zur Prävention und Therapie vieler Erkrankungen sein wird!
Probiotika: Das heisst übersetzt «für das Leben». Damit sind z.B. Präparate gemeint, die lebensfähige Bakterien enthalten, die dem Menschen einen gesundheitlichen Vorteil bringen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie in ausreichender Menge in den Darm gelangen. Hochwertige Präparate haben eine nachgewiesene gesundheitsfördernde Wirkung, die eingesetzten Bakterien überleben die Magenpassage und sind im Darm vermehrungsfähig, ihre genetische Stabilität ist belegt (durch die hohe Vermehrungsrate muss sichergestellt sein, dass sich keine schädlichen Varianten bilden können) und sie produzieren schützende Substanzen wie z.B. Milchsäure. Durch die Zufuhr von lebensfähigen Darmbakterien bekommen die eigenen «guten» Darmbakterien Verstärkung und können so das Gleichgewicht positiv beeinflussen. Sie brauchen dazu:
Präbiotika oder Prebiotika: Das sind unverdauliche «Ballaststoffe». Sie dienen u.a. im Dickdarm den Bakterien zur Nahrung. Damit fördern sie das Wachstum und die Ausbreitung der nützlichen Bakterien und hemmen gleichzeitig die Ausbreitung und Ansiedlung von schädlichen Bakterien. Es sind meist Oligosaccharide und Polysaccharide, Fructooligosaccharide (FOS) oder Galactooligosaccharide (GOS). Sie fördern das Wachstum von Bifidobakterien und Laktobazillen, und bringen so einen gesundheitlichen Vorteil für den sie einnehmenden Menschen.
Synbiotika: Das sind Kombinationen aus Pro- und Präbiotika, sozusagen Bakterien mit ihrem Lieblingsfutter. Geschickt ausgewählte Präbiotika schützen die Bakterien vor der Passage durch den Verdauungstrakt und ermöglichen eine optimale Ansiedlung im Darm.
Postbiotika: Darunter versteht man die Stoffwechselprodukte der Bakterien in unserem Darm.
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Christoph Zehnder, eidg. dipl. Vermögensverwalter
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2022 aus Anlegersicht
Das Jahr 2022 hatte es «in sich». Schon Ende 2021 war absehbar, dass die inflationsfreien Jahre vermutlich der Vergangenheit angehören würden, und so kam es auch. Die Inflation wurde zum Thema, das die Performance massgeblich beeinflusste. Die Zentralbanken weltweit begannen früher oder später, einsichtig oder widerwillig die Inflation zu bekämpfen. Die Zinsen lösten sich vom Null- oder gar Negativbereich und begannen anzusteigen. Länger laufende Obligationen verloren deutlich an Wert, da die tiefen Coupons im Umfeld von nun höheren Zinsen nicht mehr attraktiv waren.
Aber auch die Aktien haben 2022 bekanntlich korrigiert. Erstens sind die in der Zukunft zu erwartenden Dividenden bei höherer Inflation auf heute ‚abdiskontiert‘ weniger wert. Zweitens laufen die staatlichen Corona-Stützungsmassnahmen aus. Drittens verursachen die angestiegenen Zinsen höhere Kosten (dieser Effekt wird aber mehrheitlich erst in den nächsten Jahren einsetzen). Viertens gab es mit dem Ukraine-Krieg und den nachfolgenden Russland-Sanktionen auch auf geopolitischer Ebene Gegenwind für die Zukunftsaussichten der meisten Firmen. Das wohl Wichtigste aber: Nach dem übermässigen Anstieg der Aktienkurse seit der Finanzkrise waren die Bewertungen in schwindelerregende Höhen gestiegen, die Luft für weitere Anstiege wurde richtig dünn.
Während ich diesen Bericht schreibe, ist 2022 noch nicht ganz zu Ende. Die Performance dürfte sich aber nicht mehr allzu gross ändern. Die meisten Aktienmärkte haben im Bereich von -15 bis -20 Prozent verloren und selbst die meist weniger volatilen Obligationenmärkte haben -10 bis -15 Prozent nachgegeben. Umgesetzt in Anlagestrategien hat dies bspw. bei den ausgewogenen Strategiefonds von UBS, CS oder Bär zu einer Jahresperformance 2022 von etwa -15 Prozent geführt.
Aussichten für 2023
Die Inflation scheint zwar den Höhepunkt in den USA und Europa (nicht unbedingt in der Schweiz) hinter sich zu haben und ein Rückgang dürfte folgen. In vergangenen Zeiten hat sich jedoch gezeigt, dass die Inflation, wenn sie erstmal ihre hässliche Fratze gezeigt hat, sich nicht so schnell wieder zurückzog. Das «Inflationsmonster» ist wohl noch nicht besiegt.
Einen Rückgang auf unter 2% (ein Ziel von vielen Zentralbanken) erwarten wir 2023 nicht. Gleichzeitig scheinen die Gewinne der Firmen im Gegenwind zu stehen. Die riesigen u.a. wegen Corona entstandenen Staatsdefizite dürften etwas tiefer ausfallen. Die Steuern scheinen derzeit in den meisten Ländern nicht gesenkt zu werden. Die Zentralbanken sind erstmals seit Jahren nicht mehr ultraexpansiv, sondern beginnen wegen der Inflation langsam aufs Bremspedal zu treten. Wenn die Inflation nicht rasant zurückgeht, werden die Zinsen evt. für längere Zeit höher bleiben. Wir erachten deshalb die Wahrscheinlichkeit für eine Gewinnrezession als recht hoch.
Trotz Rückgang der Aktienkurse im 2022 sind zudem die Bewertungen des US Aktienmarkts – als führender Markt – noch bei weitem nicht günstig. Immerhin haben sie sich von den absurden Rekordniveaus von Ende 2021 etwas gelöst. Wir bleiben deshalb bei einer insgesamt vorsichtigen Einschätzung, haben aber das Aktienuntergewicht etwas abgebaut.
Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes und glückliches 2023!


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Cora Burgdorfer
dipl. Psychologin
Oekum. Paarberatung Bezirke Brugg Laufenburg Rheinfelden
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Wie geht es Ihnen?
Wie geht es Ihnen wirklich? Ein bisschen tiefer: wie geht es Ihnen tief in Ihrem Herzen? In dieser dichten, in dieser bewegten Zeit, in dieser verrückten Welt?
Vielleicht fühlen Sie eine kleine Traurigkeit, fühlen sich alleine oder unverstanden. Oder es gibt einen Teil, den Sie selbst nicht lieben. Vielleicht möchten Sie etwas lieber nicht spüren oder einem bestimmten Thema gerne aus dem Weg gehen. Oder Sie fühlen sich unverstanden und ungeliebt, haben das Gefühl sich ständig anstrengen zu müssen.
Wenn Sie sich fragen: «Wie geht es mir eigentlich?» ist die Frage nahe: «Was fehlt mir gerade?» Sind es materielle Dinge, die Ihnen fehlen? Fehlt es Ihnen an Zeit? An Musse und Entspannung? Oder fehlt es an Verbindung und Liebe? Es lohnt sich ehrlich zu sein und nicht wegzuschauen. Den Schmerz und die Sorgen anzuerkennen, zu fühlen. Oft sind wir verhärtet, verstockt und lieblos uns selber gegenüber oder wir schauen mit einem sehr kritischen Blick auf uns.
Das Thema anschauen heisst: etwas genauer hinzusehen, hinzufühlen, sich damit zu beschäftigen. Dies braucht ein wenig Zeit, einen Moment der Ruhe, um zuzulassen, was da ist. Und zu anerkennen, dass es sich gerade nicht so gut anfühlt. «Es» spüren, ohne Schuldzuweisung, ohne Anklage. Zu merken: Hier komme ich nicht weiter… Wie oft flüchten wir, lenken uns ab, schieben die «Schuld» auf andere und dissoziieren den Schmerz? Freund Alkohol oder das Handy sind dabei nur im ersten Moment vermeintliche Helfer. Denn leider ist das Problem nicht weg, sondern kommt in einer anderen Form zurück. Die unbewussten Schatten tauchen immer wieder auf, so lange, bis sie geheilt sind. Die Lösung kommt daher nicht von aussen, sondern von innen. Es braucht allerdings Mut und Ehrlichkeit da hinzugucken. Wie können Sie liebevoll im Austausch mit den «schwierigen» Gefühlen wie Angst, Wut, Schuld und Scham sein? Und den Unterschied spüren, dass Sie nicht wütend sind, sondern Wut fühlen? Es ist ein Teil von Ihnen, aber nicht das Ganze. Dann können Sie sich fragen: «Was kann ich für dich tun, liebe Wut?» Vielleicht will sie gelebt werden? In Form einer Aktivität? Sie könnten joggen gehen oder auch mal mit dem Kopfkissen auf das Bett hauen, Sie können laut singen oder auch ganz prima die Fenster putzen. Wut ist eine wunderbare Energie, wenn Sie sie nicht gegen sich oder andere Menschen richten. Was können Sie tun, wenn Sie Angst fühlen? Können Sie sich liebevoll Mut zusprechen und die Angst bejahen? Sie hat ja einen guten Grund, dass sie hier ist. Wichtig ist, dass Sie alle Gefühle bejahen, nicht nur die schönen und freudigen. Emotionen brauchen Akzeptanz und Selbstmitgefühl. Wie können Sie auf Ihren inneren Konflikt schauen und sich selbst vergeben? «Auch wenn ich mir dieses Verhalten vorwerfe, achte und schätze ich mich so, wie ich bin» oder «Ich verzeihe mir, dass ich aus guten Gründen nicht anders wollte und dazu stehe ich». Eine solche Haltung gibt ein anderes Lebensgefühl und etwas in Ihnen wird sich aufrichten. Sie dürfen Fehler machen, Sie sind ein Mensch! Und Sie dürfen liebevoll und sanft sein zu sich und Geduld haben.
Ja zu sich selber zu sagen, heisst manchmal auch, Nein zu anderen zu sagen. Sie dürfen Ihre Wahrheit vertreten, ehrlich und echt sein, und sich den anderen zumuten. Zeigen Sie sich verletzlich, zeigen Sie offen, wie es Ihnen geht und auch, was Ihre Bedürfnisse sind. Dies kann freundlich und respektvoll ausgesprochen werden, ohne Drama. Stehen Sie zu sich! Im ersten Moment kann dies auf Widerstand oder Kritik stossen, aber es lohnt sich. Längerfristig können nur so andere Muster und Verhaltensweisen in einer Beziehung verändert werden. Und manchmal merkt man auch, dass eine Partnerschaft oder eine Freundschaft nicht mehr den eigenen Bedürfnissen entspricht oder nicht mehr guttut.
Nicht alle Probleme und Konflikte sind so einfach lösbar. Wie können Sie dennoch im Frieden sein, auch wenn die Wolke schwer und dunkel über Ihnen hängt? Wie können Sie die Sonne trotzdem sehen und spüren?
Bewegen Sie sich, gehen sie so oft wie möglich raus in die Natur, gerade im Winter! Lassen Sie das Handy ruhig zu Hause, gehen Sie auch alleine in den Wald und atmen Sie tief durch. Suchen Sie einen Sinn im Leben: ob in der Religion, in der Spiritualität, in der Ethik, in der Pflege von Angehörigen oder von Haustieren. Es gibt Halt und Sicherheit etwas Sinnvolles zu tun. Berufen Sie sich auf Ihre Stärken und Talente und versuchen Sie jeden Tag echt und ehrlich zu sich selbst zu sein.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gesegnete Weihnachten und eine wunderbare Zeit mit sich selbst und Ihren Liebsten.

Fragen richten Sie gerne an:
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.oekberatung.ch

MLaw Pascal Messerli
Advokatur & Rechtsberatung TRIAS AG
Salinenstrasse 25, 4133 Pratteln, Tel. 061 823 03 03
Bahnhofstrasse 92, 5000 Aarau, Tel. 062 393 03 03
www.advokatur-trias.ch

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgratifikation oder Bonus?
Sie kennen den Weihnachtsfilm «schöne Bescherung», in welchem Chevy Chase als Clark Griswold verzweifelt auf seine Weihnachtsgratifikation wartet, um damit den bereits bestellten Swimmingpool für seine Familie zu finanzieren? Oder haben Sie sich schon mal gefragt, ob Sie Anspruch auf einen Weihnachtsbonus haben? In diesem Beitrag werden die Begriffe Lohnbestandteile, Gratifikation und Bonus thematisiert.
Ob und wann eine Vergütung geschuldet wird, ergibt sich sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus dem Gesetz. Lohnbestandteile wie beispielsweise der 13. Monatslohn sind immer obligatorisch und bedingungslos an den Arbeitnehmer zu bezahlen. Eine Gratifikation ist hingegen grundsätzlich eine freiwillige, zweitrangige Sonderleistung, die bei bestimmten Ereignissen, also beispielsweise an Weihnachten, bezahlt wird. Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf eine Gratifikation, wenn dies vereinbart wurde. Eine wiederholte, regelmässige und vorbehaltlose Ausbezahlung der Gratifikation ist jedoch als stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages zu qualifizieren und der Arbeitnehmer kann die Gratifikation geltend machen. Gemäss Bundesgericht ist das der Fall, wenn eine Gratifikation während drei Jahren vorbehaltlos bezahlt wird. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch verhindern, wenn er bei jeder Auszahlung auf die Freiwilligkeit hinweist. Es gilt im Sinne des Vertrauensprinzips jedoch zu beachten, dass bei jahrelanger Auszahlung auch der Freiwilligkeitsvorbehalt zur leeren Floskel verkommen kann und der Arbeitnehmer wiederum einen Anspruch erhält.

Der Begriff «Bonus» ist im Schweizer Recht nicht geregelt. Es muss häufig gerichtlich geklärt werden, ob es sich bei einem Bonus jeweils um einen obligatorisch zu bezahlenden Lohnbestandteil oder um eine freiwillige Gratifikation handelt. Ein Bonus wird als Gratifikation qualifiziert, wenn er im Verhältnis zum Lohn einen zweitrangigen, nebensächlichen Charakter hat. Bei einem niedrigen Lohn kann ein zusätzlicher Bonus relativ schnell relevant für den Arbeitnehmer werden, sodass der nebensächliche Charakter verloren geht und der Bonus als obligatorischer Lohnbestandteil zu qualifizieren ist. Gleiches gilt bei mittleren oder höheren Einkommen, wenn der Bonus im Verhältnis zum Lohn gleich hoch oder sogar höher ist. Mit dieser Auslegung soll der Arbeitnehmer geschützt werden. Diese soziale Schutzfunktion entfällt wiederum bei Topverdienern, wenn der Lohn den fünffachen Medianlohn (mittleres Einkommen) übersteigt.
Ob ein Anspruch auf eine Gratifikation oder ein Bonus besteht, hängt also sehr stark vom Einzelfall ab, insbesondere sind die Bestimmungen im Arbeitsvertrag und die gängige Praxis im Betrieb ausschlaggebend. Da es in diesem Bereich sehr schnell um mehrere Tausend Franken gehen kann, ist es im Zweifel auf jeden Fall ratsam, sich juristische Hilfe zu holen.

Auf was muss geachtet werden:
• Arbeitgeber sollten in Arbeitsverträgen genau definieren, um welche Art von Vergütung es sich handelt und auf die Bezeichnung «Bonus» verzichten.
• Wenn ein Bonus oder eine Gratifikation schon mehrfach ausbezahlt wurde, kann ein Anspruch daraus entstehen.
• Bei tiefen Löhnen ist ein Bonus schnell als obligatorischer Lohnbestandteil zu qualifizieren.

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