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Giebenach

Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen

Die Gemeindeverwaltung bleibt über Ostern vom Gründonnerstag, 6. April 2023 ab dem Mittag, bis und mit Ostermontag, 10. April 2023, geschlossen.

Grünabfuhr

Am Dienstag, 4.4., findet die nächste Grünabfuhr statt. Bitte stellen Sie das Material in Mehrweggebinden (Grüncontainer und Gartenkörben) oder auch als geschnürtes Bündel (nur mit Hanfschnur) bis spätestens 7.00 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestelltes Material wird nicht mehr abgeholt. Gemeinderat

Häckseldienst

Am Samstag, 1.4. wird ein Häckseldienst angeboten (gemäss Abfallkalender 2023). Die Kosten für den Häckseldienst von maximal 15 Minuten werden von der Ge­meinde übernommen. Bei grösserem Zeitaufwand werden Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt. Wir möchten Sie hiermit bitten, sich bei Bedarf bis spätestens am Vortag um 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung telefonisch oder schriftlich anzumelden (Tel. 061 815 91 11 oder ). Das Häckselgut wollen Sie bitte spätestens um 09.00 Uhr an der Strasse, bzw. am Grundstückrand bereitlegen. Gemeinderat

Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes

Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. Was bedeutet «an den Waldsäumen»? Gestützt auf die uns von der Gesetzgebung gegebenen Kompetenzen haben wir diesen wie folgt definiert: «Im Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand». Wir appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldsäumen in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Gleichzeitig möchten wir auch noch auf folgendes hinweisen (gilt das ganze Jahr): Begegnungszone: Hier gilt eine generelle Leinenpflicht. Schulareal, beinhaltet auch Kindergarten und Sportplatz: Hier gilt ein generelles Hundeverbot. Kulturland ist zu schonen. Hundekot auf fremdem Areal muss aufgenommen werden (dazu gehört auch das öffentliche Areal). Gemeinderat

Seniorenmittagstisch April 2023

Und wieder ist ein Monat vorbei und wir treffen uns wie gewohnt am 1. Mittwoch im Monat. Somit also am 5. April um 11.30 Uhr. Gerne begrüssen wir auch Sie/ Dich in unserer Mitte. Anmeldungen sind erbeten an Tel. Nr. 061 811 58 88. Vorstand Frauenverein.

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